Pflege durch Angehörige: Pflegegeld

Die Pflegeversicherung unterscheidet bei ihren Leistungen stets danach, ob eine Person zu Hause von den Angehörigen oder von einem zugelassenen Pflegedienst versorgt wird. Bei Versorgung durch die Familie erstattet sie einen geringeren Betrag und nennt diese Leistung „Pflegegeld“. Dieses beträgt etwa 50% der Zuzahlung bei stationärer oder ambulanter Pflege. Voraussetzung ist, dass ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig bescheinigt, dass die Pflege zu Hause gewährleistet ist. Ziehen Sie zum Beispiel einen Betreuungsdienst hinzu, der mit ausländischen Pflegekräften arbeitet, die nicht in Deutschland als ambulanter Pflegedienst zugelassen sind, dann erhalten Sie auch nur dieses geringere Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes je Pflegestufe sowie mögliche Kombinationsleistungen (Pflegesachleistungen) können Sie in unseren erstellten Tabellen einsehen.

 

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