Auf einen Blick: Erstattungen je Pflegestufe und Art der Pflege

Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde festgelegt, bei welchem Unterstützungsbedarf, welche Pflegestufe gewährt wird. Gleichzeitig wurden Erstattungssätze für die jeweiligen Stufen definiert. Seither wurden die Erstattungssätze einige Male angepasst, allerdings bei weitem nicht im gleichen Maße wie die tatsächlichen Pflegekosten gestiegen sind. Experten fordern daher seit Jahren eine „Dynamisierung“ der Leistungen aus der Pflegeversicherung etwa wie in der Rentenversicherung. Die Forderungen zeigen erste Erfolge:

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 (gegenüber dem Jahre 2014) um 4 Prozent gestiegen. Leistungen, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt wurden, stiegen um 2,67 Prozent.

Laut §30 SGB XI ("Dynamisierung, Verordnungsermächtigung") hat die Bundesregierung alle drei Jahre, erneut also im Jahre 2017, die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu prüfen. Als ein Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit dient hier die kumulierte Preisentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren [...].

Im Folgenden sind die aktuellen Leistungen, geordnet nach Pflegestufe, dargestellt:

 

Pflegegeld für häusliche Pflege
Stufe der Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 123
1 244
1 (mit Demenz*) 316
2 458
2 (mit Demenz*) 545
3 728
3 (mit Demenz*) 728

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Diese werden untenstehend ebenfalls aufgeschlüsselt.

 

Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
Stufe der Pflegebedürftigkeit monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 bis zu 231
1 bis zu 468
1 (mit Demenz*) bis zu 689
2 bis zu 1.144
2 (mit Demenz*) bis zu 1.298
3 bis zu 1.612
3 (mit Demenz*) bis zu 1.612
Härtefall bis zu 1.995
Härtefall (mit Demenz*) bis zu 1.995

Diese Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Sie sind mit dem Pflegegeld kombinierbar.

 

Pflegehilfsmittel
Stufe der Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 (mit Demenz*) bis zu 40
1, 2 oder 3 bis zu 40

Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ werden hier Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

 

Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Personen, die keine nahen Angehörigen sind
Stufe der Pflegebedürftigkeit Jährliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 (mit Demenz*) bis zu 1.612 (für Kosten einer notwendigen
Ersatzpflege bis zu 6 Wochen) 
1, 2 oder 3 bis zu 1.612 (für Kosten einer notwendigen
Ersatzpflege bis zu 6 Wochen) 

 

Teilsationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege
Stufe der Pflegebedürftigkeit

Monatlche Leistungen seit 2015 (EUR)

0 (mit Demenz*) bis zu 231
1 bis zu 468
1 bis zu 689
2 bis zu 1.144
2 (mit Demenz*) bis zu 1.298
3 bis zu 1.612
3 (mit Demenz*) bis zu 1.612

 

Kurzzeitpflege
 Stufe der Pflegebedürftigkeit   Jährliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 (mit Demenz*) 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen)
1, 2 oder 3 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen)

 

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Stufe der Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 (mit Demenz*) bis zu 205
1, 2 oder 3 bis zu 205

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen seit 2015 pro Maßnahme (EUR)
0 (mit Demenz*) bis zu 4.000 (bis zu 16.000,
wenn mehrere Anspruchsberechtigte
zusammen wohnen)
1,2 oder 3 bis zu 4.000 (bis zu 16.000,
wenn mehrere Anspruchsberechtigte
zusammen wohnen)

 

Leistungen bei vollstationärer Pflege
Stufe der Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)
0 (mit Demenz*) 0
1 1.064
1 (mit Demenz*) 1.064
2 1.330
2 (mit Demenz*) 1.330
3 1.612
3 (mit Demenz*) 1.612
Härtefall 1.995
Härtefall (mit Demenz*) 1.995

 

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderung
Stufe der Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)
1-3 266

 

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Stufe der Pflegebedürftigkeit Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR)

1, 2 oder 3 

(ohne erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz)

104

0, 1, 2 oder 3

(mit dauerhaft erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz, die zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt)

104

0, 1, 2 oder 3

(mit dauerhaft erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz,die zur Inanspruchnahme des
erhöhten Betrages berechtigt)

208

 

 

*Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - dies sind vor allem Personen mit Demenz.

(Quelle)

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