Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde festgelegt, bei welchem Unterstützungsbedarf, welche Pflegestufe gewährt wird. Gleichzeitig wurden Erstattungssätze für die jeweiligen Stufen definiert. Seither wurden die Erstattungssätze einige Male angepasst, allerdings bei weitem nicht im gleichen Maße wie die tatsächlichen Pflegekosten gestiegen sind. Experten fordern daher seit Jahren eine „Dynamisierung“ der Leistungen aus der Pflegeversicherung etwa wie in der Rentenversicherung. Die Forderungen zeigen erste Erfolge:
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 (gegenüber dem Jahre 2014) um 4 Prozent gestiegen. Leistungen, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt wurden, stiegen um 2,67 Prozent.
Laut §30 SGB XI ("Dynamisierung, Verordnungsermächtigung") hat die Bundesregierung alle drei Jahre, erneut also im Jahre 2017, die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu prüfen. Als ein Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit dient hier die kumulierte Preisentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren [...].
Im Folgenden sind die aktuellen Leistungen, geordnet nach Pflegestufe, dargestellt:
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 | 123 |
1 | 244 |
1 (mit Demenz*) | 316 |
2 | 458 |
2 (mit Demenz*) | 545 |
3 | 728 |
3 (mit Demenz*) | 728 |
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Diese werden untenstehend ebenfalls aufgeschlüsselt.
Stufe der Pflegebedürftigkeit | monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 | bis zu 231 |
1 | bis zu 468 |
1 (mit Demenz*) | bis zu 689 |
2 | bis zu 1.144 |
2 (mit Demenz*) | bis zu 1.298 |
3 | bis zu 1.612 |
3 (mit Demenz*) | bis zu 1.612 |
Härtefall | bis zu 1.995 |
Härtefall (mit Demenz*) | bis zu 1.995 |
Diese Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Sie sind mit dem Pflegegeld kombinierbar.
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 40 |
1, 2 oder 3 | bis zu 40 |
Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ werden hier Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Jährliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen) |
1, 2 oder 3 | bis zu 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen) |
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Monatlche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 231 |
1 | bis zu 468 |
1 | bis zu 689 |
2 | bis zu 1.144 |
2 (mit Demenz*) | bis zu 1.298 |
3 | bis zu 1.612 |
3 (mit Demenz*) | bis zu 1.612 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Jährliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen) |
1, 2 oder 3 | 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen) |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 205 |
1, 2 oder 3 | bis zu 205 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 pro Maßnahme (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 4.000 (bis zu 16.000, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
1,2 oder 3 | bis zu 4.000 (bis zu 16.000, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | 0 |
1 | 1.064 |
1 (mit Demenz*) | 1.064 |
2 | 1.330 |
2 (mit Demenz*) | 1.330 |
3 | 1.612 |
3 (mit Demenz*) | 1.612 |
Härtefall | 1.995 |
Härtefall (mit Demenz*) | 1.995 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
1-3 | 266 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
1, 2 oder 3 (ohne erheblich eingeschränkte |
104 |
0, 1, 2 oder 3 (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter |
104 |
0, 1, 2 oder 3 (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter |
208
|
*Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - dies sind vor allem Personen mit Demenz.
(Quelle)
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