Mindestlohn in der Pflege steigt

Eine gute Nachricht für alle Pfleger und Pflegerinnen: Ab kommendem Jahr erhöht sich für sie der Mindestlohn auf 9,40 Euro in Westdeutschland und 8,65 Euro im Osten. 2016 steigt er auf 9,75 (West) und 9,00 Euro (Ost) sowie 2017 auf 10,20 (West) und 9,50 Euro (Ost). Eine entsprechende Verordnung hat die Bundesregierung nun verabschiedet.

Derzeit gilt der Pflegemindestlohn für alle Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen erbringen. Am 1. Oktober 2015 wird der Kreis ausgeweitet auf Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schätzt, dass in dieser Branche 780.000 Menschen beschäftigt sind. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte dazu: "Pflege ist kein Beruf wie jeder andere, auch und gerade hier brauchen wir gute Löhne für die Beschäftigten. Der Pflegebedarf wächst, und hochwertige, qualifizierte Pflege braucht motiviertes Fachpersonal. Der Pflegemindestlohn ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen." Schrittweise sollen auch die Löhne in Ost und West angeglichen werden.

Der Mindestlohn in der Pflege existiert 2010. Gestärkt wurden jetzt auch die Rechte der Arbeitnehmer in Sachen Bereitschaftsdienst: Eine Pflegerin aus Baden-Württemberg klagte vor dem Bundesarbeitsgericht, da ihr Arbeitgeber ihre Bereitschaftsdienste geringer vergütete. Die Richter erklärten das nun für unzulässig und ordneten eine Nachzahlung an die Pflegerin an. Foto: flickr/401(K) 2012 (CC BY-SA 2.0)

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