Das verflixte dritte Jahr


Die Pflegebibel schrieb kürzlich auf Ihrer Homepage: „Umschülerinnen und Umschüler in der Altenpflege müssen derzeit darum bangen, dass ihre Maßnahme auch im kommenden Jahr durch die Bundesregierung weiterfinanziert wird. Da eine aktuelle Vereinbarung des Bundes mit der Bundesagentur für Arbeit Ende März 2016 ausläuft, schlägt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in NRW jetzt Alarm.“

Was nun? 

Werpflegtwie hat nachgehakt und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit gefragt, was es mit dieser Meldung auf sich hat. Tatsächlich ist es so, dass das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das heißt, noch ist ungewiss, ob die befristetet Regelung verlängert wird. Diese besagt sinngemäß, dass Umschulungen grundsätzlich erwachsenengerecht mit 2/3 der Ausbildungszeit gefördert werden können (§180 Abs. 4 SGB III). Im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege wurde der § 131b SGB III eingeführt. Dieser ermöglicht für alle vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2016 begonnenen/ beginnenden Ausbildungen eine dreijährige Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Kurz: Alle in dem genannten Zeitraum begonnenen Ausbildungen erhalten demnach eine dreijährige Förderung. Demnächst wird sich dann entscheiden, ob auch Altenpflege-Ausbildungen bzw. -Umschulungen, die nach dem 31. März 2016 begonnen werden, drei volle Jahre lang finanzielle Förderungen erhalten. 


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Berufsbilder in der Pflege 

Titelfoto: Flickr/Images Money (CC-Lizenz BY-SA 2.0)

Text: Carolin Makus

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