Das Geschäft mit dem Tod

 

Das Thema „Beihilfe zum Tod“, also der assistierte Suizid, wird zunehmend öffentlich diskutiert. Es handelt sich hierbei um ein Feld, bei dem sich insbesondere zwei Standpunkte gegenüber stehen: (1.) der Freitod und auch die Förderung dessen durch die Hilfe Dritter als Ausdruck der menschlichen Selbstbestimmung versus (2.) der Freitod und auch die Förderung dessen durch die Hilfe Dritter als strafbares Vergehen am allgemeinen Schutz des Lebens.

Am 09.06.15 hat nun eine Gruppe von Abgeordneten aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid vorgelegt. Geschäftsmäßig meint hier die auf Wiederholung angelegte Förderung zum assistierten Suizid. Teil der federführenden Gruppe ist Elisabeth Scharfenberg (MdB). Sie ist Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen. In Form einer Pressemitteilung bezog sie Stellung zum genannten Gesetzentwurf und unterstreicht darin noch einmal die besondere Brisanz des Themas:

„In Deutschland nehmen Fälle zu, in denen Vereine (wie bspw. Dignitas) oder einschlägig bekannte Einzelpersonen die Beihilfe zum Suizid regelmäßig beispielweise durch die Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung eines tödlichen Medikamentes anbieten. Dadurch droht eine gesellschaftliche „Normalisierung“, ein „Gewöhnungseffekt" an solche geschäftsmäßigen Formen des assistierten Suizids einzutreten.“ Vor allem hinsichtlich älterer und/oder kranker Personen befürchte man eine zu starke Niedrigschwelligkeit solcher Angebote. Diese könnten sich demnach leichter zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen, diese Option wahrzunehmen…

Frau Scharfenberg nennt den Entwurf „moderat“ und ausgewogen“. So wird z. B. weder die generelle Strafbarkeit der Suizidbeihilfe angestrebt, noch wird der ärztlich assistierte Suizid als Regel-Option dargestellt. Besonderen Schutz erfahren laut Entwurf die Angehörigen bzw. die nahestehenden Personen der Betroffenen. Als „Teilnehmer“ dieser sensiblen Situation sind sie zwar involviert, aber nicht zwangsläufig „geschäftsmäßig“ handelnd und damit von der Strafbarkeit auszunehmen.

Den vollständigen Gesetzentwurf und eine Auflistung aller Beteiligten finden sie hier.

 

Titelfoto: Flickr/ Woody Hibbard (CC-Lizenz BY 2.0)

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