Es bleibt dabei: Die Interessenvertreter der Pflegebedürftigen wie auch ihre Angehörigen werden nicht stimmberechtigt an den Entscheidungen beteiligt, obwohl genau diese den größten Anteil der Kosten an der Pflege tragen. „Durch eine voll stimmberechtigte Beteiligung von Verbraucherorganisationen könnte ein Perspektivenwechsel gelingen, der den Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.“, so die BIVA. Derzeit kommt den Verbraucherverbänden im Qualitätsausschuss des Kabinett-Entwurfs des PSGII nach wie vor nur eine beratende Funktion vor. Dabei hatte Karl-Joseph Laumann (Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege) eine voll stimmberechtigte Beteiligung in Aussicht gestellt.
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Der letzte Schrei: Das Pflegestäkungsgesetz II
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Titelfoto: Flickr/Anna Lena Schiller (CC-Lizenz BY 2.0)
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