Politische Teilhabe der Verbraucherorganisationen reicht nicht aus

Es bleibt dabei: Die Interessenvertreter der Pflegebedürftigen wie auch ihre Angehörigen werden nicht stimmberechtigt an den Entscheidungen beteiligt, obwohl genau diese den größten Anteil der Kosten an der Pflege tragen. „Durch eine voll stimmberechtigte Beteiligung von Verbraucherorganisationen könnte ein Perspektivenwechsel gelingen, der den Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.“, so die BIVA. Derzeit kommt den Verbraucherverbänden im Qualitätsausschuss des Kabinett-Entwurfs des PSGII nach wie vor  nur eine  beratende Funktion vor. Dabei hatte Karl-Joseph Laumann (Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege) eine voll stimmberechtigte Beteiligung in Aussicht gestellt.

Mehr zum Pflegestärkungsgesetz:

Der letzte Schrei: Das Pflegestäkungsgesetz II

Sehen Sie außerdem unser Straßeninterview 2015:

Was fällt Ihnen zu "Pflege" ein?

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Titelfoto: Flickr/Anna Lena Schiller (CC-Lizenz BY 2.0)

 

 

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