Anspruch auf Pflegeleistungen online checken

Wir haben den "Pflegeleistungs-Helfer" des Bundesministerium für Gesundheit (BmG) unter die Lupe genommen, denn das neue Video zum Online-Ratgeber hat uns Hoffnung auf transparente Informationen gemacht. Der "Pflegeleistungs-Helfer" richtet sich an Ahnungslose, die bei einem Familien-Angehörigen, Freund oder Nachbarn Hilfebedarf feststellen. Man wird nach dem Start des digitalen Ratgebers durch verschiedene Fragen (per Multiple Choice) zum immer jeweils passenden "nächsten Schritt" im Pflege-Dschungel beziehungsweise zum richtigen Ansprechpartner geführt.

Die Benutzeroberfläche ist modern und einfach gestaltet und somit leicht zu bedienen. Sofern man als Suchender auf dem Stand der Dinge ist! Das bedeutet, dass man z.B. weiß, ob bereits Leistungen beantragt wurden, dann kommt man tatsächlich zu hilfreichen Ergebnissen, wie zum Hinweis, dass das Recht besteht eine kurzzeitige Auszeit (bis zu 10 Tage) von der Arbeit zu nehmen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung), um die Pflege von nahen Angehörigen zu organisieren oder zu Hinweisen zur Erst-Antragstellung (auf Leistungen der Pflegekasse).

Einziges Manko: Sachverhalte/Begriffe, die abgefragt werden, könnten vorab geklärt werden. So meinen wir zum Beispiel, dass die Frage "Erhält die betroffene Person bereits Leistungen der Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat)?" als Einstiegsfrage so manchen Hipster (siehe Video;)) und Normalbürger vor die Frage stellt "Was ist denn die Pflegeversicherung?" und "Ist meine Mutter da drin?". Viele wissen nicht, dass die Pflegeversicherung in Deutschland eine Pflichtverischerung ist und somit jede/r über seine gesetzliche oder private Krankenkasse (organisiert) pflegeversichert ist. Das bedeutet, jede/r bekommt Leistungen/Geld, wenn in einem bestimmten Umfang Unterstützung notwendig ist.

Ansonsten ist der "Pflegeleistungs-Helfer" sicherlich ein hilfreiches kleines Tool, bevor zum Beispiel die Beratung eines Pflegestützpunkts in Anspuch genommen wird.

Übrigens: Auch Ambulante Dienste beraten gerne kostenlos über erste Schritte. Einen Ambulanten Dienst in Ihrer Nähe finden, können Sie auf werpflegtwie.

Das Video zum "Pflegeleistungs-Helfer" ansehen: Mann mit Bart anklicken!

Den "Pflegeleistungs-Helfer" testen:

Nützliche Begriffe vorher klären:

Was bedeutet Pfegebedürftigkeit?

Das Prinzip der Pflegeversicherung

Pflege durch Angehörige: Pflegegeld

Pflegestützpunkte und Beschwerdestellen

 

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