Best Practice in der Pflege: Überstundenausgleich und -vermeidung

Diese Woche nehmen wir uns dem Thema Überstunden an. Wie und warum entstehen diese überhaupt? Welche Lösungen haben Pflegedienste und Pflegeheime parat und was muss sich grundlegend ändern? Bevor wir auf die Fragen eingehen, soll Ihnen das untenstehende Video einen kurzen Einblick in die Problematik geben.



(Quelle: Youtube.com, Kanal: DW Deutsch, Video veröffentlicht am 16.07.2018)

Update: 13.05.2019

 
Ein paar technische Eckdaten vorab

Sie sind nicht zu Überstunden verpflichtet. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart worden ist. Auch können personelle Notfälle Ausnahmeregelungen in die Wege leiten und Ihr kurzfristiges Einspringen verlangen. Ein Blick in das Kleingedruckte Ihres Vertrages lohnt sich also. Die gute Nachricht ist allerdings: Wenn ein Arbeitspensum von mehr als zehn Arbeitsstunden am Tag auf Sie zukommt und Ihr Chef Ihnen innerhalb der nächsten sechs Monate keinen Freizeitausgleich in Ausblick stellen kann oder will, dann können Sie die Überstunden ablehnen. ­— Ab einem bestimmten Einkommen können Sie keine Vergütung von Überstunden mehr verlangen. In dem Falle bringt Ihre Position also die Bedingung mit auch mal länger zu bleiben. Keinen Überstundenausgleich können Sie also verlangen, wenn Ihr Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt. Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.  
 
Was ist Überstundenausgleich und welchen Zweck erfüllt er?

Sicherlich können Sie es sich bereits denken: Ein Überstundenausgleich ist dazu da, dass Ihr Mehr an Arbeit nicht unbezahlt oder anderweitig unvergütet bleibt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass man Sie ausbeutet und Sie stattdessen angemessene Behandlung genießen. Um die Frage zu klären, was überhaupt als Überstundenausgleich gilt, lohnt ein Blick auf die Vorab-Frage, was Überstunden sind. Überstunden beschreiben die Arbeitszeiten, die über die vereinbarten Stunden in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag hinausgehen. Kurz: Alle Verpflichtungen bzw. Stunden, die nicht durch Ihr festes Gehalt abgedeckt werden, können als Überstunden bezeichnet werden und sollten entsprechend ergänzend vergütet werden. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen: Verlangen Sie zum Beispiel nach einem Freizeitausgleich. Hierbei  erhalten Sie je nach Anzahl der Überstunden eine entsprechende Anzahl an freien Stunden, die Sie gebündelt als freie Tage wahrnehmen können. Alternativ dazu können Sie auf eine Auszahlung Ihrer geleisteten Überstunden bestehen.

Vielleicht fragen Sie sich nun, mit wie viel Euro/h Ihre Überstunden bezahlt werden. In der Regel ist das ganz unkompliziert so geregelt: Für gewöhnlich wird für den Überstundenausgleich ihr normaler, bisher vereinbarter Stundenlohn angesetzt. Für eine Überstunde bekommen Sie also genau das Gleiche, wie für eine Arbeitsstunde im Rahmen Ihrer Regelarbeitszeit. Ihren Stundenlohn finden Sie vertraglich festgehalten, schwarz auf weiß, in Ihren Unterlagen. Sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag verlegt haben, fragen Sie ganz einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach.
 
An welche Bedingungen ist ein Überstundenausgleich gebunden?

Das Team der Karrierebibel hat für diese Frage eine kompakte Antwort gefunden. Wir möchten daher gerne zitieren: „Hier werden oftmals Klauseln festgehalten, nach denen eine bestimmte Anzahl an Überstunden bereits mit dem Gehalt vergolten ist, etwa „Mit der in diesem Vertrag genannten Vergütung sind bis zu zehn Überstunden des Arbeitnehmers im Monat abgegolten.“ Eine solche Regelung ist rechtens und wirksam, wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Unwirksam ist es jedoch, wenn ein Arbeitgeber alle Überstunden als bereits vergolten ausschließen will. Für den Überstundenausgleich ist es außerdem erforderlich, dass Ihr Chef die Mehrarbeit anordnet oder wenigstens über diese informiert ist. Wenn Sie für sich entscheiden, noch ein paar Stunden dran zu hängen, obwohl der Chef Sie schon in den Feierabend geschickt hat, selbst nach Hause gegangen ist und es keine Veranlassung für die zusätzliche Arbeit gibt, können Sie nicht fordern, dass diese Überstunden ausgeglichen werden.“ Gut zu wissen, oder?
 
Es bleibt die Frage, ob Sie Ihre Überstunden in Freizeit oder in Euros umwandeln wollen?

Diese Frage wird Ihnen nicht selten schon vertraglich abgenommen. Ist das aber nicht der Fall und lässt man Ihnen die freie Wahl, sollten Sie einige Aspekte bedenken. So zum Beispiel diesen: Ein finanzieller Überstundenausgleich ist nicht steuerfrei. Das Geld, das Sie also zusätzlich verdienen, muss rechtmäßig versteuert werden. Es kann vorkommen, dass Sie dadurch in eine höhere Steuerklasse rutschen und damit  letztlich mehr Steuern zahlen, als Sie durch Ihre fleißige Mehrarbeit erwirtschaftet haben, Das wäre natürlich sehr ärgerlich. Nun denken Sie sich vielleicht: „Ok, na dann ist es beschlossene Sache. Ich werde mich für einen Freizeitausgleich entscheiden.“ Auch diese Alternative kommt mit einem Fallstrick daher. Ihr Chef hat die Möglichkeit den Zeitraum zu bestimmen, wann dieser Freizeitausgleich eingelöst werden kann. Klassischerweise ist das in auftragsschwachen Zeiten der Fall und nicht gerade in der Haupturlaubssaison. Schade eigentlich, aber positiv betrachtet kann man sagen: Jede Freizeit ist Zeit, die Sie für sich, für Ihre Familie, Freunde und Hobbies gewinnen. Und jeder Euro mehr ist gutes Geld. Wenn Sie die Bemessungsgrenzen für die Steuer im Blick behalten, lässt sich mit dem Mehrverdienst viel Schönes unternehmen.

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Vielen Dank für Ihr Feedback auf Facebook


In Vorbereitung auf diesen Blog-Beitrag hatten wir uns bei Facebook umgehört und nach dem Vorgehen Ihres Unternehmens bzw. nach Ihren Wünschen und Erfahrungen gefragt. Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen in den Kommentaren! Auch über den Blog-Beitrag hinaus gehen dort die Gespräche dieser Tage weiter. Schauen Sie bei Interesse einfach mal vorbei. Wir freuen uns auf Sie! 

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