Ambulante Pflege

 

Ambulant vor stationär

Schon in der Erstfassung des Pflegeversicherungsgesetzes war der Grundsatz verankert: „Ambulant vor stationär.“ Viele Jahre lang haben die höheren Leistungen der Pflegeversicherung für stationäre Einrichtungen, also Pflegeheime, diesen Grundsatz allerdings massiv untergraben. Der Grundsatz hat also dem tatsächlichen Handeln widersprochen. Inzwischen sind die Leistungen für die Pflege zu Hause deutlich angehoben worden und auch Kombinationen und Zusatzleistungen werden großzügig ermöglicht. Eine Fülle von neuen Angeboten der Tages- und Kurzzeitpflege, Betreuungsgruppen und Alltagsbegleiter wurden entwickelt.

Ihr Pflegeteam und Sie

Stellen Sie sich vor, Sie könnten immer dort leben, wo es Ihnen am besten gefällt. Dank ambulanter Pflegekräfte ist dies in den meisten Fällen auch dann möglich, wenn Sie aufgrund eines Unfalles oder hohen Alters nicht mehr alles allein stemmen können. Je nach Absprache bekommen Sie regelmäßig Besuch und Unterstützung in den gewünschten und vereinbarten Angelegenheiten. Sie möchten, dass täglich jemand nach dem Rechten bei Ihnen schaut? Oder Sie wünschen sich Unterstützung bei der Körperpflege? Ambulante Pflegedienste stehen Ihnen dabei und bei vielen weiteren Bedürfnissen gern zur Seite. 

Ambulante Dienste konkurrieren inzwischen fast überall massiv um Klienten, nicht nur deshalb setzt sich vermehrt der Begriff „Kunden“ anstatt „Klienten“ durch. Aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs haben Sie die Wahl! Allerdings kann ein ambulanter Dienst nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes die 24-Stunden-Betreuung eines alleinlebenden Pflegebedürftigen nicht sicherstellen bzw. es wäre finanziell nur für wenige realisierbar. Die sogenannten „fahrenden“ ambulanten Dienste können allerdings die pflegefachliche Seite abdecken, wenn noch zusätzlich Angehörige vor Ort sind. Die ambulanten Dienste werden vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) kontrolliert und erhalten auch die bekannten „Pflegenoten“ für ihr Qualitätsmanagement.

 

Leistungen der ambulanten Pflege

Ambulante Pflegedienste sind auch das Angebot der Wahl, wenn sogenannte Behandlungspflege (Sozialgesetzbuch V, Leistungen der Krankenkasse) nötig ist, also Hilfe bei der Medikamentengabe, Spritzen, Verbände, sogar das Anziehen von Stützstrümpfen ist eine Leistung nach SGB V. Die Pflegedienste haben dafür die fachliche Eignung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen. Einige Leistungen dürfen ausschließlich von examinierten Pflegekräften erbracht werden. Wenn der Pflegebedürftige ganz alleine lebt, sich auch im Alltag nur noch wenig eigenständig helfen und versorgen kann, gestaltet sich die Versorgung alleine durch einen ambulanten Pflegedienst schwierig. Dann sind zusätzliche Betreuungsangebote – wie Tagespflege oder Alltagsbegleiter – unerlässlich.

Unterstützung zu Hause: ein Video-Beitrag der Diakonie Hamburg

(Stand: 02.12.2013)

Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege

Vorteil der ambulanten Pflege ist die große Flexibilität der Leistung und die Tatsache, dass jede Leistung dokumentiert werden muss, Sie also nur das bezahlen, was wirklich erbracht wurde. Nachteil ist die theoretische „Unberechenbarkeit“ der Kosten, wenn eine akute Verschlechterung eintritt. Hier müssen Sie darauf achten, dass bei erhöhtem Pflegebedarf auch umgehend ein Höherstufungsantrag gestellt wird. Mit Pflegediensten können Sie aber immer auch vereinbaren, dass Sie informiert werden, sollte sich – aus welchen Gründen auch immer – die Pflegesituation bei Ihnen, Ihrem Angehörigen oder Betreuten verändern.


Ein Pflegedienst, ganz nach Ihren Bedürfnissen

In Deutschland gibt es über 12.740 Pflegedienste (Stand: 2013). Die meisten davon tun, was ambulante Pfegedienste eben machen: In schnittigen kleinen Autos umher fahren und der pflegebedürftigen Person zu Hause helfen. Diese Hilfe besteht in der täglichen Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und der allgemeinen Betreuung in den eigenen vier Wänden. Ambulante Pflegedienste erleichtern der Person selbst, aber auch den sonst pflegenden An- und Zugehörigen das tägliche Leben. Auf diese Weise können diese die gewonnene Zeit entweder für sich, den eigenen Job oder andere Dinge nutzen. 

Soviel zu der klassischen Tätigkeit von ambulanten Pflegediensten. Manche Dienste haben sich zusätzlich zu dem beschriebenen Leistungspaket noch auf spezielle Dinge spezialisiert. So gibt es zum Beispiel Dienste, die verstärkt auf sogenannte „Kultursensibilität“ achten. Kultursensible Pflege, was kann das sein?

Infobox: Kultursensible Pflege


Kultursensible Pflege meint das Beachten der kulturellen Identität im Rahmen der Pflege einer Person. Berücksichtigt werden hier z. B. die Besonderheiten bzgl. des Essens, der Freizeitgestaltung oder bzgl. der jeweiligen Rituale etc. – Dazu soll erwähnt sein, dass sich all diese Dinge nicht immer zwangsläufig nach Glauben und Kultur richten. Sie werden das kennen: Nicht alle Katholiken gehen sonntags zum Gottesdienst, nicht alle Juden ernähren sich „koscher“ usw. Trotz besonderem Kulturfokus, steht nach wie vor die individuelle Person im Vordergrund und mit ihr all die Gewohn- und Eigenheiten. 

Von besonderer Aktualität ist das Thema kultursensible Pflege allemal. Unter anderem daher, weil die Generation der damaligen „Gastarbeiter“, die in Deutschland blieb, nun nach und nach in ein Alter kommt, in dem Pflege gefragt ist. Aber auch unabhängig davon, ist Deutschland die Heimat vieler Menschen verschiedenster Herkunft. Eine gute und kultursensible Pflege trägt genau dem Rechnung und ist Ausdruck von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. 
 


Neben kultursensibler Pflege gibt es noch weitere Spezifikationen. So steht bei anderen ambulanten Pflegediensten zum Beispiel die Betreuung von Personen mit Demenz im Mittelpunkt. Andere Pflegedienste wiederum bieten spezielle Leistungen für Menschen an, die schwerstkrank sind. Hier spielt unter anderem die Schmerztherapie eine große Rolle. Behandlungen wie diese müssen nicht immer zwangsläufig stationär im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz stattfinden, sondern können auch ambulant durch geschulte Pflegedienste erfolgen. 
 

Im Fall der Fälle: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Menschen, die schwerstkrank sind oder gar im Sterben liegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine sogenannte „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“, kurz: SAPV. Voraussetzung hierfür ist eine Erkrankung, die nicht heilbar ist und fortschreitet bzw. soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung der betroffenen Person begrenzt ist und damit eine Versorgung mit hohem Aufwand notwendig wird. Darüber hinaus, muss diese Form der Versorgung von einem  Vertrags-oder Krankenhausarzt verordnet  worden sein.

Im Rahmen der SAPV wird dem Wunsch vieler nachgegangen, das Ende des eigenen Lebens zu Hause zu verbringen, fernab vom oft kühlen Krankenhaus-Trubel. Damit diesem Wunsch nachgegangen werden kann, muss die palliativmedizinische Versorgung entsprechend organisiert werden. Die Erbringung dieser Versorgung ist Aufgabe von sogenannten „Palliative-Care-Teams“. Diese Teams bestehen sowohl aus Ärzten, als auch aus pflegerischem Personal. Idealerweise arbeiten diese Hand in Hand und ergänzen sich gegenseitig.

Damit nicht unnötig Zeit oder andere Ressourcen verloren gehen, wird das Team oftmals auch durch koordinierende Instanzen ergänzt. Das können z. B. Case- und Care-Manager sein, Gerontologen oder Pflegekräfte mit entsprechender Qualifikation. Diese planen, begleiten und kontrollieren während des gesamten Pflege-Zeitraums den Pflegefall x und sorgen damit für die Qualitätssicherung. Im werpflegtwie-Leitfaden erfahren Sie bei Interesse mehr über diese und ähnliche Berufsbilder.
 

Wie man sich bettet, so liegt man: das Pflegebett

Die Entscheidung, das gewohnte Bett durch ein Pflegebett zu ersetzen, ist für viele Menschen und insbesondere Paare wohl einer der schwierigsten Schritte der Wohnungsumgestaltung. Pflegebetten, das hat für viele immer einen gewissen Hauch von Krankenhaus, von Handicap und medizinischer Pragmatik. Mittlerweise gibt es allerdings schon Modelle, die einem diese Dinge nicht mehr entgegen rufen. Auch die Vorteile  sind schwer von der Hand zu weisen:


Vorteile von Pflegebetten:

-    Leicht manövrierbar durch Bremsen und Rollen
-    Verstellbare Höhe (Rückenschonend, auch für den Pflegenden.)
-    An Köpergröße des Liegenden anpassbar
-    Kopf- und Fußteil frei zu verstellen, mehr Komfort
-    Steuerung vom Bett aus bedienbar
-    Fast geräuschlos dank Elektromotor
-    Seitengitter bei Bedarf
-    Rollen und Seitengitter verschwinden auf Wunsch hinter Verkleidung
-    Bettbügel als Aufricht-Hilfe


Pflegebetten: Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Pflegbetten erhalten Sie z. B. bei den Wohlfahrtsverbänden, Sozialstationen, im Sanitätsfachhandel oder natürlich bei privaten Anbietern. Wenn eine entsprechende Pflegestufe vorliegt, wird Ihnen das Pflegebett aus den Mitteln der Pflegeversicherung gegeben. Kleine Anmerkung dazu: Hierbei erhalten Sie möglichweise gebrauchte Pflegebetten, die natürlich noch immer funktionstüchtig sind. Wer ein absolut neues Bett möchte, wird dafür in den meisten Fällen selbst aufkommen müssen. Hier lohnt sich ein aufmerksamer Preisvergleich. Die Kosten starten bei ca. 550 Euro, nach oben gibt es (wie so oft) reichlich Luft. Private Anbieter werden Ihnen auf Wunsch aber sicherlich auch „Leasing-Angebote“ vorschlagen; dann bezahlen Sie quasi eine monatliche Miete für das Pflegebett. 

Tipp: Während Sie auf die Lieferung Ihres Pflegebettes warten, kann auch ein ganz normales Bett „aufgerüstet“ werden, damit das Pflegen erleichtert wird. Hier bietet es sich z. B. an, eine zusätzliche Matratze auf die andere zu packen. Alternativ können Holzklötze unter die Bettfüße gestellt werden, um auf diese Weise das Bett auf eine angenehmere Pflegehöhe zu bringen.  Laut Bundesministerium für Gesundheit liegt diese übrigens bei 65-75 cm. Im Weiteren sorgen eine Rückenstütze und eine an der Decke montierten Strickleiter für mehr Komfort bzw. leichteres Aufrichten. 

 

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