Betreutes Wohnen

 

Pflege nach Bedarf

„Betreutes Wohnen“ ist ein seit Ende der 90er Jahre gebräuchlicher Begriff und definiert letztlich nur, dass es sich nicht um ein stationäres Alten- oder Pflegeheim nach dem Pflegeversicherungsrecht handelt. Ansonsten gibt es jede Spielart zwischen einfacher, seniorengerechter Wohnung und Fünf-Sterne-Einrichtung mit Full-Service-Angebot. Gemeinsam haben sie, dass Pflegeleistungen grundsätzlich nicht im Basispaket, sondern als Wahlleistung angeboten werden. Es handelt sich dann stets um häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.




Auch die Eigentümer- und damit Vermieterstrukturen können höchst unterschiedlich sein. Oftmals haben Sie es mit Privatinvestoren zu tun, die sich als Geldanlage eine Wohnung gekauft haben. Manchmal sind es Immobilienentwickler, die an Eigennutzer und Anleger verkaufen und zur Wertsteigerung einen Vertrag mit einem Serviceleister abgeschlossen haben. 

Geboten wird beim betreuten Wohnen eine seniorengerechte bzw. barrierefreie Wohnung mit Küche/Kochmöglichkeit und voll ausgestattetem Bad, Hausnotruf, ggf. angegliederten Gemeinschaftsräumen, Speisesaal, Rezeption (werktäglich mindestens vier Stunden lang besetzt) sowie eine Einrichtungsleitung bzw. ein ansprechbarer Verwaltungsmitarbeiter in der Einrichtung vor Ort. Von Vorteil sind ebenfalls die Organisation von gemeinschaftlichen Aktivitäten (Feste, Kurse, Veranstaltungen), die Vermittlung weiterer Dienstleistungen sowie die Tatsache, dass der ambulante Pflegedienst seinen Stützpunkt im Haus hat. 


Sie bestimmen das Service-Level


 

Achten Sie darauf, ob eine nächtliche Versorgung durch einen Bereitschaftsdienst des ambulanten Pflegedienstes angeboten wird. Das bedeutet im Grunde für Sie, dass Sie auch bei schwererer Pflegebedürftigkeit in Ihrer Wohnung bleiben können. Die Servicepauschale kann je nach Größe/ Lage der Einrichtung und Umfang des Mitarbeitereinsatzes ca. zwischen 80 und 250 Euro im Monat betragen. (Bei Nachtbereitschaft und Rezeptionsdienst am Wochenende entstehen normaler Weise höhere Personalkosten.)

In beiden Fällen – dem einfacheren und dem umfangreicheren Servicelevel – wird genau darauf geachtet, dass Servicevertrag und Mietvertrag zwar aufeinander verweisen und eine rechtliche Einheit bilden, aber kein Koppelvertrag entsteht bzw. die Servicepauschale im Vergleich zur Miete unerheblich ist. Diese beiden Angebotsformen fallen daher in der Regel nicht unter das Wohn- und Betreuungs-Vertragsgesetz (WBVG), das strenge Verbraucherschutzvorschriften für die Anbieter von Pflege-Dienstleistungen vorgibt. 
 

Selbstbestimmt und sicher

Sie kennen das bestimmt: Eigentlich fühlt man sich noch topfit, aber gegen ein bisschen mehr Sicherheit, z. B. im Krankheitsfall, lässt sich eigentlich auch nichts sagen. Die eigenen Kinder würden gern selbst vorbei kommen und sich kümmern, wohnen aber hunderte Kilometer weit weg, weil ein Job rief. Was soll man machen? Sie nehmen Ihren Tag gern selbst in die Hand und haben eigentlich auch wenig übrig für feste Strukturen? Das Konzept des betreuten Wohnens wird Ihnen dann sehr entgegen kommen. Dadurch, dass Sie in einer eigenen Wohnung wohnen, können Sie eigentlich tun und lassen, was Sie möchten. Sollten allerdings einmal Hilfe oder Pflege notwendig sein, brauchen Sie nicht lange überlegen, wie die Situation zu regeln ist, denn die Lösung ist nah.


Vor- und Nachteile von betreutem Wohnen

Wie jede andere Wohn- und Pflegeform, hat auch das betreute Wohnen seine Vor- und Nachteile. Klarer Vorteil ist, dass Sie flexibel und je nach Bedarf Betreuungsleistungen hinzubuchen können. Falls gewünscht, können Sie ungebunden und selbsverwaltet wohnen, haben aber gleichzeitig die Sicherheit im Rücken, jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen zu könnten. - Nun zur Kehrseite. Nachteil von betreutem Wohnen ist zum Beispiel, dass Sie ggf. nochmal umziehen müssen. Nämlich dann, wenn Sie schwerstpflegebedürftig werden würden. Sollte sich eine solche Situation bereits abzeichnen, sollte überlegt werden, ob betreutes Wohnen auch mittel- bis langfristig wirklich die optimale Lösung für Sie ist. Natürlich lässt sich dies nicht immer absehen. Seien Sie dennoch ehrlich mit sich und Ihren Angehörigen und verstehen Sie es, Zeichen zu deuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Begriffe "Betreutes Wohnen" oder "Service-Wohnen" rechtlich nicht klar definiert sind. Daher variieren die Leistungspakete und entsprechenden Infrastrukturen zum Teil erheblich. Es lohnt also ein aufmerksamer Blick in die Dokumente bei Vertragsabschluss. Mit folgenden Fragen im Hinterkopf erfahren Sie im Gespräch die tragenden Informationen:
  • Welche Leistungen sind im Vertragspreis mit inbegriffen?
  • Welche Leistungen kann ich hinzu- oder wieder abwählen?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten letztlich wirklich?
  • Wie gestaltet sich die Wohnsituation genau? Gefällt mir das?
 

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