Das Prinzip der Pflegeversicherung

 

Allgemeines

Die Pflegeversicherung orientiert sich bei den Leistungen nicht an den tatsächlichen Kosten. Im Gegensatz zur Krankenversicherung, bei der die Kosten einer Behandlung in der Regel voll übernommen werden und eventuell ein definierter Eigenanteil vom Versicherten erbracht werden muss, spielen die tatsächlichen Kosten für die ambulante oder stationäre Versorgung letztlich keine Rolle. Das bedeutet, die gewährte Zuzahlung der Pflegeversicherung ist unabhängig von den real anfallenden Kosten.

Modalitäten

So variieren die tatsächlichen Kosten für einen Pflegeplatz bei Pflegestufte II um bis zu 1.000 Euro pro Monat – die Leistung der Pflegeversicherung ist dabei stets gleich hoch. Bei einem ambulanten Pflegedienst können Sie grundsätzlich Leistungen in jeder beliebigen Höhe buchen, wenn Sie beispielsweise ein zeitlich aufwändiges tägliches Wannenbad mit anschließender Hautpflege gewohnt sind. Den Erstattungssatz der Pflegekassen ändert dies nicht. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Pflegeversicherung eher wie eine Teilkasko funktioniert, nicht wie eine Vollkaksoversicherung. Bis auf wenige Ausnahmen decken die gewährten Sätze der Pflegekassen in keinem Fall die Kosten der Pflegeleistungen. Obwohl diese benötigten Leistungen schon bei Gewährung der Einstufung als Bedarf zu Grunde gelegt werden. Daran änderte auch die Anhebung der Beträge zum 1.1.2015 um 4% nichts.

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