Die Betreuungsverfügung


Allgemeines
 
In Deutschland stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung. Wird für Sie eine rechtliche Betreuung erforderlich, schlagen Sie dem Gericht mit einer Betreuungsverfügung Ihre Vertrauensperson als rechtlichen Betreuer vor. Ihr Betreuer handelt dann rechtswirksam für Sie. Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht angeordnet werden. Daher sollte man unbedingt diesen Fall mit abdecken.
 
Die Betreuungsverfügung ist sehr wichtig und wirkt in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und einem Testament. Alle diese Dokumente sind unabhängig voneinander und unbedingt erforderlich. Sie machen gemeinsam eine gute rechtliche Vorsorge aus. Wegen der zahlreichen mit einer Betreuung verbundenen Nachteile (insbesondere hohe Kosten) sollte unbedingt eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellt werden, damit es erst gar nicht zu einer Betreuung kommt.
 

Wie es zur Betreuung kommt
 
Der Gesetzgeber hat verbindlich festgelegt, dass jede Person zu jeder Zeit rechtlich handlungsfähig sein muss. Kommt eine Person in die Situation, in der sie durch Krankheit oder Alter nicht mehr handlungsfähig ist, benötigt sie einen Vertreter. Diesen Vertreter bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht. Liegt jedoch keine Vorsorgevollmacht vor oder gibt es lediglich ein unvollständiges Formular, gibt es keine Person, die für Sie rechtlich handeln kann. In solch einem Fall muss für Sie zwingend in einem gerichtlichen Verfahren ein rechtlicher Vertreter gefunden werden. Die dadurch bestellte Person wird Betreuer genannt. Ein Betreuungsverfahren wird z.B. von den behandelnden Ärzten im Krankenhaus initiiert. Der Betreuer entscheidet dann in allen Angelegenheiten verbindlich.
 

Angehörige oft ohne Entscheidungsbefugnis
 
Das Gericht prüft, wer als Betreuer in Frage kommt. Es kann die Angehörigen als Betreuer bestellen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Tatsächlich werden nur in ca. 30% der Betreuungsfälle die Angehörigen als Betreuer bestellt. Das bedeutet, dass in ca. 70% der Fälle fremde Personen als Vertreter handeln. Der Berufsbetreuer als fremde Person handelt damit rechtsverbindlich und völlig unabhängig vom Willen des Ehepartners oder naher Angehöriger. Das machen sich viele Leute überhaupt nicht klar. In vielen Fällen wird ein Berufsbetreuer anstelle eines nahen Angehörigen eingesetzt – nicht nur wenn Streit herrscht, es schnell gehen muss oder die Angehörigen schwer erreichbar sind. Denn entscheidend für die Betreuereigenschaft ist nicht der Verwandtschaftsgrad, sondern die Fähigkeit, die Angelegenheiten des Betreuten kompetent zu besorgen.
 

Hier hilft eine Betreuungsverfügung
 
Mit einer Betreuungsverfügung wird dem Gericht in einem Betreuungsverfahren ein Hinweis zur Erledigung der Betreuerbestellung gegeben. Sie können damit das gerichtliche Verfahren in Ihrem Sinne beeinflussen, indem Sie Ihre favorisierte Vertrauensperson als Betreuer vorschlagen. Gleichfalls ist es möglich, Personen von der Funktion des Betreuers auszuschließen.

Damit man im Ernstfall mit wirksamen Dokumenten ausgestattet ist, sollte man keine Vorlagen verwenden, die im Ernstfall vor Gericht keine Akzeptanz finden. Ob ein Formular richtig ist, kann man als Laie nicht einschätzen. Sich umfassend informieren und individuelle Vorsorgedokumente direkt online ausfüllen, geht zum Beispiel hier: www.patientenverfuegungplus.de.  

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