Die Patientenverfügung


Allgemeines
 
Die meisten Menschen wünschen sich, Entscheidungen über die eigene Gesundheit und die medizinische Behandlung selbst zu treffen. Allerdings kann durch Krankheit oder Unfall eine Situation eintreten, in der man nicht mehr selbst Entscheidungen für sich fällen kann. Die Patientenverfügung dient dazu, damit in solch einer Situation die gewünschten bzw. nicht gewünschten medizinischen Behandlungen den Angehörigen und Ärzten bekannt sind. Mit einer wirksamen Patientenverfügung kann die eigene Selbstbestimmung gewahrt sowie Hilfestellung für die eigenen Angehörigen gegeben werden. Ein pauschales Formular oder Muster kann dies meistens nicht leisten (unten mehr). Die Patientenverfügung befasst sich nur mit den medizinischen Behandlungswünschen. Daher benötigt man zusätzlich zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht, mit der der rechtliche Vertreter bestimmt wird. Zu einer richtigen Vorsorge gehören zusätzlich Betreuungsverfügung und Testament (weitere Informationen hier). Alle diese Dokumente sind unabhängig voneinander und unbedingt erforderlich.
 

Foto: © Robert Kneschke/ Fotolia 

Weshalb ist die Patientenverfügung so wichtig?
 
Grundsätzlich dürfen Sie nur behandelt werden, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung erteilt haben. Falls Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind, muss eine andere Person entscheiden, ob in die ärztliche Maßnahme eingewilligt werden soll oder nicht. Diese Person fällt die anstehende Entscheidung als Ihr Vertreter auf der Grundlage Ihres Willens. Der Vertreter hat daher Ihren Willen zu kennen oder ihn entsprechend herauszufinden und dann entsprechend zu entscheiden. Die Feststellung des mutmaßlichen Willens, die Einbindung der Angehörigen mit möglicherweise gegensätzlichen Vorstellungen und weitere Schwierigkeiten machen diese Aufgabe zu einer großen Herausforderung. Dann ist es gut, wenn Vertreter, weitere Angehörige und Ärzte mit einer Patientenverfügung eine Orientierungshilfe und Entscheidungsgrundlage zur Hand haben.


Welchen Inhalt hat eine Patientenverfügung?
 
In der Patientenverfügung wird festgelegt, für welche Krankheits- und Lebenssituationen sie gelten soll (z.B. im Endstadium einer Krankheit). Für diese jeweiligen Situationen werden die Ihrer Überzeugung nach gewünschten bzw. nicht gewünschten medizinischen Behandlungen aufgeführt, wie z.B. künstliche Ernährung oder Wiederbelebung. Sehr wichtig ist es, die persönlichen Wertvorstellungen aufzuführen, damit Hintergrundwissen für die Ermittlung Ihrer Beweggründe und des mutmaßlichen Willens vorhanden sind. Die Patientenverfügung richtet sich an die behandelnden Ärzte, Ihr Vertreter achtet darauf, dass Ihr dort niedergelegter Wille vom Behandlungsteam umgesetzt wird.
 

Worauf ist bei Patientenverfügungen zu achten?
 
Das wichtigste Kriterium einer Patientenverfügung ist ihre Wirksamkeit und Akzeptanz im Ernstfall. Die weit überwiegende Mehrheit der Patientenverfügungen ist allerdings unwirksam. Dies wissen aber die meisten Betroffenen nicht und wiegen sich in falscher Sicherheit. Eine Patientenverfügung entfaltet nur dann Wirksamkeit und Akzeptanz, wenn es keine pauschalen Regelungen gibt und eine eingehende Auseinandersetzung des Verfassers mit den eigenen Regelungen ersichtlich ist. Pauschale Formulare oder Mustervordrucke besitzen diese Eigenschaft in der Regel nicht. Für Laien ist das allerdings nicht erkennbar. Die Folge ist, dass unwirksame Patientenverfügungen im Ernstfall keine Wirkung entfalten. Man ist im Ernstfall dann ohne Patientenverfügung.
 
Es ist daher empfehlenswert, dass mit Hilfe eines Experten die Patientenverfügung richtig verfasst wird. In einem Zuge können so außerdem die weiteren Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt werden, damit die Vorsorgedokumente vollständig vorliegen und keine Lücken bestehen. So können Sie eine Betreuung vermeiden sowie Nerven und viel Geld sparen.

Sich umfassend informieren und individuelle Vorsorgedokumente direkt online ausfüllen, geht zum Beispiel hier: www.patientenverfuegungplus.de.  


Leserinnen und Leser dieses Beitrags interessierten sich auch hierfür:
Die Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsverfügung