Erstattung bei 24-Stunden-Pflege

Eine ausländische Krankenschwester, die eine Person mit Pflegebedarf rund-um-die-Uhr betreut und in ihrem Heimatland die nötige Qualifikation erworben hat, dürfte nur dann Leistungen der Pflege- oder der Krankenversicherung erbringen, wenn sie für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst arbeitet. Ansonsten zahlt die Versicherung bzw. die Pflegekasse nichts. Da diese Zulassung mit fachlichen und personellen Auflagen verbunden ist, ergibt es für das große Feld der Anbieter dieser 24-Stunden-Betreuung ohnehin keinen Sinn, da dadurch die Kosten für diese Pflegekräfte auf ein ähnliches Niveau (wie bei von den Kassen zugelassenen Diensten) steigen würden.

Außerdem ist die Anerkennung der Ausbildung dieser ausländischen Kräfte in Deutschland nicht automatisch gegeben. Viele Familien müssen daher zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst engagieren, der berechtigt ist, die Behandlungspflege, also die vom Arzt verordneten medizinisch Pflegeleistungen wie Insulinspritzen geben etc., zu erbringen und abzurechnen.
 

Im Rahmen Ihrer Recherche könnten Sie auch diese Beiträge interessieren:

Übersicht: Erstattungen für Pflege

Was ist 24-Stunden-Pflege?

Foto: © Robert Kneschke/ Fotolia