Erstattung bei betreutem Wohnen

 

Allgemeines

Die Pflegekasse zahlt im Betreuten Wohnen und in vielen Demenz WGs ebenfalls nach dem ambulanten Prinzip. Häufig wird dort ein Pflegedienst für die Bewohner vorgehalten oder vermittelt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bewohner die Wahlfreiheit behält und nicht gezwungen ist, diesen einen Dienst zu buchen. Bei einer verpflichtenden Verknüpfung zwischen Wohnung, also Miete, Betreuung und Pflegedienst liegt für die Pflegekasse und Heimaufsicht sozusagen ein verdeckter Heimbetrieb vor. Dies würde dazu führen, dass zum Beispiel Miete sowie Betreuungspauschale ebenfalls mit den Kassen zu verhandeln wären und nicht direkt mit den Bewohnern. Außerdem gelten damit automatisch andere bauliche und personelle Voraussetzungen: Ambulante Pflege setzt immer voraus, dass der Bewohner eine eigene Häuslichkeit, also ein abgeschlossenes Appartement mit Kochmöglichkeit und Badezimmer, besitzt, d. h.  selbständig wohnt. 

Leben im Betreuten Wohnen, trotz starker Pflegebedürftigkeit ?

Für WGs gelten inzwischen von Land zu Land unterschiedliche Regelungen, wobei die Politik bemüht ist, diese Sonderformen nicht durch Vorschriften aus dem Markt zu drängen. Dieser Grundsatz gilt auch in den Residenzen und Wohnstiften, in denen Pflege und Betreuung in der eigenen Wohnung angeboten werden. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ambulante Pflege mit leichter und stationäre mit schwerer Pflege gleichzusetzen ist. Das trifft so jedoch nicht zu. Im betreuten Wohnen und in Demenz WGs sowie in den meisten Residenzen und Wohnstiften kann, wenn (1.) die Voraussetzung der eigenen Wohnung und (2.) die Wahlfreiheit des Pflegedienstes gegeben ist, Pflege durchaus rund-um-die-Uhr bis zum Tode gewährt werden. Es ist lediglich eine Frage des Leistungsspektrums der ambulanten Dienste, ob sie diese Versorgung anbieten wollen und können. Insbesondere die Nachtversorgung ist ambulant für einen kleinen Personenkreis kostspielig in der Organisation. Ein kleiner Personenkreis kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn in einer betreuten Wohnanlage von 150 Bewohnern nur 15 Personen dauerhaft Pflegeleistungen in der Nacht benötigen. Daher endet die ambulante Pflege häufig, wenn eine regelmäßige Versorgung in der Nacht nötig wird.

 

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