Erstattung bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Tages- und Nachtpflege ist für Personen gedacht, die noch zu Hause leben können und normaler Weise dort betreut sowie gepflegt werden. Dennoch finanziert die Pflegeversicherung diese Leistungen analog zu den „stationären“ Angeboten. Die Finanzierung dieser "teilstationären Pflege" erfolgt nach festen Vorgaben mit der Abrechnung von pauschalen Sätzen. Um das Leben in der eigenen Wohnung möglichst lange zu ermöglichen, ist auch die Kombination von ambulanten Leistungen und einer Tagespflege gestattet. 

 

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