Pflegende Angehörige: Die Kosten im Blick

Höhere Pflegestufe = höhere Förderung und höherer Eigenanteil

Zeit ist Geld. Wer einen Angehörigen oder einen Freund pflegt, bekommt dies schnell zu spüren. Die Pflege oder auch „nur“ die stete Begleitung des pflegebedürftigen Menschen kostet dabei nicht nur Zeit und Gedanken, sondern ggf. auch bares Geld. Letzteres ist dem sogenannten „Teilleistungsprinzip“ der deutschen Pflegeversicherung geschuldet. Demnach werden lediglich Teile der anfallenden Pflegekosten übernommen. Den Rest zahlt der Betroffene. In Zahlen sieht die teilweise Kostenübernahme durch den Staat wie folgt aus:

Bei Pflegestufe 1 1.064,- Euro pro Monat für einen stationären Pflegeplatz
Bei Pflegestufe 2 1.330,- Euro pro Monat für einen stationären Pflegeplatz
Bei Pflegestufe 3 1.612,- Euro pro Monat für einen stationären Pflegeplatz

Trotz dieser Staffelung steigt mit Höhe der Pflegestufe auch der Eigenanteil für die betroffene Person. Der Eigenanteil kann sehr stark variieren. So ist dieser nicht nur von der Pflegestufe abhängig, sondern auch von der gewählten Pflege- bzw. Wohnform. In Berlin z. B. liegt die Spannweite des Eigenanteils ca. bei  600 Euro bis 3.000 Euro – Einige wenige Ausreißer liegen sogar noch darunter bzw. über diesen Angaben

 

Doch was hat es mit diesem Eigenanteil auf sich?

Der Eigenanteil umfasst in der stationären Pflege folgende Posten:

  • den Pflegesatz der Einrichtung
  • die Kosten der entsprechenden Unterkunft
  • die Verpflegung
  • die Ausbildungskosten des Personals
  • die Investitionskosten, also die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung, umgerechnet auf die Größe des beanspruchten Raums

Es kommt also allerhand an Kosten zusammen, wenn man pflegebedürftig wird. Die Alternative wäre eine Pflegevollversicherung, aber wer soll das bezahlen? Die Bürger? Die Beiträge für die Pflegeversicherung würden explodieren. Aber auch ohne Vollversicherung werden die Beiträge (zunächst) stetig steigen. Allerdings soll die geplante Beitragserhöhung von 0,2 % die Pflegeversicherungskosten bis ins Jahr 2022 stabil halten.- Oder sollte der Staat vielleicht für die kompletten Behandlungs- und Unterbringungskosten aufkommen, oder zumindest für ein ausreichendes „Basisprogramm“? Über die Tragbarkeit lässt sich lang und laut streiten. Die flächendeckende Sicherstellung der Pflege auf Kosten des Staates gehört jedenfalls noch nicht zu den Top-Punkten auf der Agenda.

 

Dinge ändern sich: Gleicher Eigenanteil für (fast) alle ab 2016/17

Wenn zum 01. Januar 2016 das zweite Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft tritt, geht es rund. Greifen werden die beschlossenen Änderungen dann zum Jahr 2017. Es ändert sich dann so einiges: Gerade sprachen wir z. B. vom Eigenanteil für die stationäre Pflege einer Person. „Künftig wird der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr ansteigen. Dadurch werden viele Pflegebedürftige entlastet. Alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 [die 3 Pflegestufen werden abgeschafft] bezahlen in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser unterscheidet sich zwischen den Pflegeheimen.“, informiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das bedeutet dann, dass im bundesdurchschnitt der pflegebedingte Eigenanteil ca. bei 580 Euro liegen wird (2017). Im Vergleich dazu: Derzeitig beträgt der Durchschnittswert hier 460 Euro bei Pflegestufe I und kann bei höherem Pflegebedarf bis auf 900 Euro steigen. Zu den zukünftigen 580 Euro kommen für die Pflegebedürftigen dann noch die individuellen Kosten für Verpflegung/Unterkunft/Investitionen. Durch diese Regelung sollen vor allem Familien mit schwer pflegebedürftigen Personen vor massiven Kosten geschützt werden. Vertiefende Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten des BMG.

 

Passend zu diesem Thema, haben wir die pflegepolitische Sprecherin der Linken, Pia Zimmermann (MdB) interviewt. Hier gelangen Sie zum Interview: 

Im Interview mit Pia Zimmermann: Pflegepolitische Sprecherin (MdB/ Die Linke)

Neben all den anfallenden Kosten, gibt es auch einiges an Erstattungen für die pflegebedürftige Person. Hier erhalten Sie eine Übersicht darüber:

Erstattungen für Pflege

Pflegerechtliches

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