Vereinigungen für professionell Pflegende

 

Da es in Deutschland kein flächendeckendes Pflegekammersystem gibt, fühlen sich unterschiedlichste Verbände und Organisationen zuständig für die Belange professionell Pflegender. Sie unterstützen die Beschäftigten bei arbeitsrechtlichen Fragen und sichern idealer Weise - zumindest formal - die Pflegequalität in der Bundesrepublik. Im Laufe der Jahre haben sich zahlreiche ähnlich klingende Vereinigungen etablieren können. Jede von ihnen widmet sich dabei im Großen und Ganzen den beruflich Pflegenden. Gleichzeitig aber, hat jede von ihnen auch eigene Spezialgebiete. Im Folgenden stellen wir Ihnen die größten Vereinigungen für Pflegende vor:


Foto: © Andrey Popov/ Fotolia

Der Deutsche Pflegerat (DPR) e. V.

Der Deutsche Pflegerat setzt sich für die Interessen beruflich Pflegender ein. Seit dem Jahr 1998 ist der DPR der Dachverband bedeutender Berufsverbände des deutschen Hebammen- und Pflegewesens. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine ideale Ausübung der Profession Pflege. Der DPR ist ebenso wichtiger Ansprechpartner und Berater für die Politik. Nebst der politischen Durchsetzung von pflegeberuflichen Zielen auf Landes- und Bundesebene sowie innerhalb der EU, gibt es viele weitere Aufgaben. So z. B. die Weiterentwicklung der Pflegewissenschaft zum Nutzen des Sozial- und Gesundheitswesens oder auch die Beschäftigung mit Lohn- und Tariffragen und vieles mehr.

 

Deutscher Pflegeverband (DPV) e. V.

Damals noch unter dem Namen Agnes-Karll Verband, wurde diese Vereinigung im Jahr 1948 gegründet. Agnes Karll (1868 – 1927) hat die Pflegelandschaft Deutschlands erheblich mitgeprägt und damals die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands gegründet. Daraus wurde später ein Verband, über den wir Sie an späterer Stelle informieren. Im Jahr 1997 bekam der Deutsche Pflegeverband (DPV) e.V. seinen heutigen Titel. Er ist u. a. Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und im Aktionsbündnis Patientensicherheit und setzt sich, ebenso wie der DPR, verstärkt auf politischer Ebene für die Interessen Pflegender ein. Mittels interner Aus- Fort- und Weiterbildungen möchte der DPV eine qualitativ hochwertige Gesundheitspflege sicherstellen bzw. fördern. Als Befürworter von Pflegekammern, tritt der DPV für eine Selbstverwaltung und Selbstbestimmung in der Pflege ein.

 

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e. V.

Der DBfK ging aus der im vorigen Text erwähnten Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands (kurz: BO) hervor. Der DBfK versteht sich als berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, ebenso der Altenpflege sowie der  Kinderkrankenpflege. Aufmerksame Leserinnen und Leser werden sich vielleicht über das „K“ im Kürzel dieses Berufsverbandes wundern. Das „K“ in DBfK ist sozusagen ein „Relikt“ aus dem vorigen Verbandsnamen: „Deutscher Berufsverband für Krankenpflege“. Dies war der offizielle Name bis 1991. Mit den Jahren etablierte sich die Altenpflege als eigenständiger Berufszweig und der Verband passte sich auch namentlich den neuen Gegebenheiten an. Das Kürzel allerdings blieb bestehen, da es (nach eigenen Angaben des Verbandes) schlicht weg schon zu verbreitet war. Der DBfK blickt auf eine interessante Geschichte zurück, die im Detail auf der Verbandsseite nachgelesen werden kann.

 

Deutscher Berufsverband für Altenpflege (DBVA) e. V.

Der DBVA wurde 1974 von Altenpflegerinnen und Altenpflegern gegründet. Nach eigenen Angaben ist er bundesweit der einzige Verband, der sich alleinig dem Berufszweig der Altenpflege widmet. Konkret ausgedrückt, setzt sich der DBVA also für 200.000 examinierte Altenpflege-Fachkräfte ein. Der Verband fordert u. a. bessere Arbeitsbedingungen und einen höheren Lohn in der Altenpflege. Außerdem macht er sich stark für bessere Ausbildungsbedingungen sowie eine kostenlose Altenpflegeausbildung. Der DBVA organisiert die Vertretung der Altenpflege in politischen Gremien, so z. B. in Landes-Pflegekonferenzen, er informiert Medien und Öffentlichkeit über die Situation in der Altenpflege und wirkt bei der Entwicklung innovativer Konzepte in der Altenhilfe mit etc.

 

Arbeitgeberverband Pflege e. V.

Im Vergleich zu den bisher beschriebenen Verbänden, ist der Arbeitgeberverband Pflege e. V. noch relativ jung. 2009 wurde er gegründet und vertritt nun die tarif-, sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen von 30 Firmen der Pflegewirtschaft. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) gehört ebenfalls dazu. Dieser zählt um die 8.500 Mitgliedseinrichtungen unter seinem Dach. An späterer Stelle erfahren Sie mehr über den bpa. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes Pflege setzen sich zusammen für  eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflegebrache ein. Hier ist man für eine Mitsprache in der Tarifpolitik, für ein besseres Image der Pflegeberufe und gegen die Isolierung der Pflegethematik an den Rand der Gesellschaft. Dabei wird, im Gegensatz zu vielen anderen Verbänden, verstärkt die Arbeitgeberseite in den Blick genommen.

 

Problemen mit Ruhe und Gelassenheit begegnen! Netzwerke helfen.

AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) e.V.

Der AVG, gegründet im Jahr 2001, ist die Berufsstandvertretung für ambulante und teilstationäre Pflege. Er versteht sich diesbezüglich als Branchenspezialist. Im Mittelpunkt der Bemühungen stehen also die ambulanten Dienste, sowohl die Arbeitgeber als auch die Mitarbeiter der Dienste. Insgesamt werden 3000 Beschäftigte durch diesen Verband (direkt) vertreten. Indirekt ist der AVG natürlich auch für Nicht-Mitglieder von Nutzen. Er setzt auf Meinungs- und Erfahrungsaustausch, um letztlich als kompetenter Partner von Politik, Behörden und Öffentlichkeit funktionieren zu können. Der Verband möchte die Prädikate Leistungsfähigkeit und Transparenz verkörpern und seinen Mitglieder zu eben diesen Attributen verhelfen. Ein regelmäßiges und aktives Verbandsleben, wie z. B. die wöchentlichen Vorstandssitzungen, soll hierbei den regen Austausch der einzelnen Instanzen vorantreiben. Interessen bündeln und viel bewegen, so lassen sich die zahlreichen Aufgaben und Ziele des AVG knapp zusammenfassen.

 

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienst (bpa) e. V.

Der bpa vertritt, wie oben schon anklang, um die 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen im Bereich privater Anbieter sozialer Dienstleistungen. Vernetzt sind hier Einrichtungen der ambulanten und der (teil-) stationären Pflege sowie der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (in privater Trägerschaft). Zusammen genommen, vertritt der bpa also um die 260.000 Arbeitsplätze und rund 20.000 Ausbildungsplätze. Selbst gut vernetzt mit fachnahen Vereinen und Verbänden, ist der bpa eine einflussreiche Instanz. Von Kommunal- bis Bundesebene tritt dieser Verband für die Belange privat gewerblicher Einrichtungen ein. Hierbei soll ein Dialog, ja Lobbyarbeit, gepflegt werden zwischen den zuständigen Verwaltungen, Ministerien, Politikern und den gewerblichen Einrichtungen. Dies steht unter dem Label „Netzwerk für Wissenstransfer“.

 

Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) e. V.

Der VdDD wurde im Jahr 1996 gegründet. Er gehört der evangelischen Wohlfahrtspflege an und nennt sich selbst „handelnde Kirche“. Anliegen ist es, die Selbstbestimmtheit pflege- oder hilfsbedürftiger Menschen zu fördern. Der VdDD ist z. B. in diesen Feldern informierend aktiv: Chancen der europäischen Integration, Wirtschafts- und Sozialpolitik, Arbeits- und Tarifrecht und vieles mehr. Der Verband zählt rund 180 Einrichtungen und Träger, ebenso regionale Dienstgeberverbände mit mehr als 400.000 Mitarbeitenden zu seinen Mitgliedern.

 

Dies sind weitere Vereinigungen für Pflegende:

  • Bundesverband Geriatrie e. V.
  • Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) e. V.
  • Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) e. V.
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) e.V.

 

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