Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland

 

Rechtliche Neuerungen  

Es tut sich etwas! Nebst schlafenden Paragraphen und veralteten Regelungen in der Pflege, kommt nun mehr und mehr Bewegung in die Gesetztestexte  dieser Branche. So hat das Bundeskabinett Ende April den Entwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland” beschlossen. Dieser Entwurf regelt die zukünftige ambulante Palliativ- und Hospizversorgung der Versicherten in der häuslichen Umgebung sowie die stationäre Versorgung in Pflegeeinrichtungen/ Krankenhäusern/ Hospizen.  Dabei stehen drei übergeordnete Ziele im Vordergrund: (1) eine flächendeckende Palliativ-Versorgung, (2) die Palliative Versorgung als Regelleistung und nicht zuletzt (3) mehr Geld für Hospize und Sterbebegleitung.

Passend dazu, eine Stimme aus dem Deutschen Bundestag (17.06.15, Bettina Müller, MdB - SPD)

(Stand: 17.06.2015)

 

Die starke Notwendigkeit neuer Ansätze ist gegeben

Die letzte Lebensphase eines Menschen ist in Deutschland stark institutionalisiert. So verlagert sich diese größtenteils in stationäre Versorgungseinrichtungen, wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Es müssen daher Strukturen geschaffen werden, die auch in diesem klinischen Umfeld Raum für Individualität und Selbstbestimmung lassen! „Dies setzt voraus, dass überall ausreichende Angebote der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der hospizlichen Sterbebegleitung existieren und die Menschen über die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten der Versorgung und Begleitung in der letzten Lebensphase informiert sind.“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hierzu. Gerade deshalb muss die entsprechende Versorgung weiterentwickelt werden! Das BMG sieht im „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" die gesetzgeberischen Weichenstellung dafür. Anlässlich des veröffentlichten Entwurfes unterstreicht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe das Hauptanliegen des erweiterten HPGs: "Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden.“ 

 

Wege zum Ziel

Erreicht werden soll dies einerseits durch eine engere Zusammenarbeit der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätigen bzw. Angehörigen. Dabei soll auf ein „angemessenes Verhältnis“ von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern geachtet werden. Darüber hinaus gilt es, Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern zu schaffen und eine entsprechende Finanzierung zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass (u. a.) der Mindestzuschuss der Krankenkassen erhöht wird. Hinsichtlich der Zuschüsse für ambulante Hospizdienste sollen zukünftig nebst Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt werden (Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter etc.). Die finanzielle Förderung soll außerdem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung erfolgen. Auf der Tagesordnung steht ebenso ein verbesserter Informationsfluss hinsichtlich der versorgungstechnischen Angebote.

Gibt es Unklarheiten oder vertiefende Fragen Ihrerseits? Das BMG beantwortet die zentralen Fragen rund um den neuen Gesetzesentwurf. Darüber hinaus finden Sie auf diesen Seiten vertiefende Informationen.

 

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