Pflegestützpunkte und Beschwerdestellen

Sowohl Pflegestützpunkte, als auch Pflegebeschwerdestellen haben eine tragende Funktion: Kommunikation! Genauer noch: Vernetzende Kommunikation zum Zwecke der Beratung und der Qualitätssicherung bzw. –verbesserung.
 

Schauen wir uns zunächst das Konzept der Pflegestützpunkte an

Hier muss erst einmal zwischen den unterschiedlichen Arten der Trägerschaft differenziert werden. Unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen Trägern. Laut offizieller Definition des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) werden öffentliche Pflegestützpunkte „[…] von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten Sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen. In den Pflegestützpunkten finden Sie auch die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflegekassen.“ (Quelle) - Informiert wird hier zum Beispiel über nah gelegene ehrenamtliche Angebote rund um Pflege und Betreuung, über Zuschüsse der Pflegekasse, oder über die Vorbereitung und Organisation professioneller Pflege.

Dabei übernimmt der Pflegestützpunkt (im Folgenden abgekürzt durch PSP) idealer Weise auch eine vernetzende FunktionSo sollen durch die Verknüpfung aller Angebote für Pflegebedürftige, vor Ort sowie in der Region, nicht nur die Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern überwunden, sondern in letzter Konsequenz das bestmögliche Angebot für die Hilfesuchenden generiert werden. Im Gegensatz zu privaten/ „unabhängigen“, wird in öffentlichen PSPs der Neutralität der Beratung ein hoher Stellenwert beigemessen.

Beratend tätig sind auf öffentlicher Seite bereits erwähnte Pflegeberaterinnen und –berater. Diese sind im Normalfall Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen und verfügen daher über ein umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Bei Interesse erfahren Sie hier mehr über die Zuständigkeiten der Pflegeberater. Bei anerkannter Pflegestufe haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch Ihre Pflegekasse. Diese hilft Ihnen auch bei der Antragstellung. Sollte Ihre Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung keine Beratung anbieten können, erhalten Sie einen Beratungsgutschein. Diesen können Sie dann bei einem freien Pflegeberater einlösen. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Pflegekasse, was im Grunde bedeutet, dass die Beratung nur bedingt unabhängig sein kann.
 

Schauen wir uns vergleichend dazu die private Pflegeberatung an

In den meisten Fällen tragen sie das Wort „unabhängig“, „frei“ oder eben „privat“ im Namen. Das zeigt Ihnen, dass es sich hierbei nicht um eine öffentliche Beratungsstelle handelt. Diese Anbieter sind, zumindest offiziell, pflegekassenunabhängig. Dies kann Vor- und Nachteile haben. Sie müssen sich lediglich darüber im Klaren sein, dass private Anbieter darauf angewiesen sind, Gewinne zu erwirtschaften.

Die Beratung geschieht dabei nicht selten auf Kosten der Neutralität. Häufig bestehen (teils exklusive) Kooperationen mit bestimmten medizinische Einrichtungen oder pflegerischen Diensten. Darüber hinaus werden (wie oben bereits beschrieben) einige Sitzungen auch über bestimmte Krankenkassen abgerechnet. Dies muss jedoch nicht unbedingt bedeuten, dass die fachliche Beratung schlecht ist. Häufig werden die Hilfesuchenden sogar enger betreut, eben weil sie zahlende Kunden sind. Die Beratung wird hierbei entweder von größeren Agenturen übernommen, welche mit freien Beraterinnen und Beratern zusammen arbeiten oder von privaten Einzelpersonen. Achten Sie hierbei auf einschlägige Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsnachweise, Zertifikate etc. - Auf der Seite des Bundesverbands unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. (BvPP) finden Sie eine Auflistung aller registrierten Beratungspersonen für das Themenfeld der Pflege. Mit Hilfe der Suchfunktion (Ort/ PLZ) können Sie dort nach Beratung in Ihrer Nähe suchen.

Verwiesen sei an dieser Stelle ebenfalls auf die Unabhängige Patientenberatung Deutschland  – Laut eigenen Angaben berät die UPD „[…] rund um die Gesundheit zu rechtlichen und medizinischen Fragen. Außerdem unterstützen wir bei psychosozialen Problemen im Umgang mit Krankheiten. Das tun wir im gesetzlichen Auftrag kostenfrei, neutral und unabhängig von Interessen der Krankenkassen, Ärzte, der pharmazeutischen Industrie und anderer Akteure.“ (Quelle)

 

Der VdK informiert über das Konzept der Pflegestützpunkte (16.06.2014):

 

Was nun sind Pflegebeschwerdestellen?

Pflegebeschwerdestellen oder –Krisentelefone sind das offene Ohr der Pflegebranche. Hier kann kleine und große Kritik (allgemein oder anbieterbezogen) geübt werden. Häufen sich unabhängig voneinander bestimmte Kritikpunkte über den gleichen Pflegeanbieter, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um mehr als eine subjektive Laune handelt und möglichweise ein schwarzes Schaf aufgedeckt werden muss!

Ansprechpartner ist hier u. a. die „Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone – Fokus: Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen“. Häufig übernehmen auch die großen Wohlfahrtsverbände entsprechende Telefondienste. So zum Beispiel das Diakonische Werk e.V.  - Die Geschäftsstelle Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. z. B. hat die Beratungs- und Beschwerdestelle „Pflege in Not“ ins Leben gerufen. Dies ist eine Anlaufstelle für pflegende Angehörige, die Hilfe und Unterstützung benötigen. Ebenso sollen hier Pflegebedürftige, die sich mit Konflikten und/oder mit Gewalt im ambulanten oder stationären Pflegebereich konfrontiert sehen, anfallende Kritik laut werden lassen. Genutzt werden kann dieser heiße Draht auch von Pflegekräften sowie Leitungspersonen, die sich im Pflegealltag mit Gewalt und Konflikten auseinandersetzen müssen. Weiterführende Informationen zu Institutionen für Patientenrechte finden Sie u. a. auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
 

 

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