24-Stunden-Pflege & Ausländische Pflegekräfte

 

Was ist eigentlich 24-Stunden-Pflege?

Es klingt nach einer angenehmen Lösung: Eine sympathische Pflegekraft wohnt rund um die Uhr im Haus, ist stets für Sie bzw. Ihren Angehörigen da und kümmert sich um Haushalt, Pflege sowie Versorgung. Die Idee fand so starken Anklang, dass hunderte von Agenturen inzwischen auf die Vermittlung ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte spezialisiert sind. Selbst ambulante Dienste und Anbieter der Wohlfahrtsverbände (Caritas, AWO, Diakonie,  etc.) vermitteln mittlerweile ausländische Betreuungskräfte. 

Häufig werden die Begriffe 24-Stunden-Betreuung und 24-Stunden-Pflege synonym verwendet, dennoch gibt es hier einen kleinen Unterschied, wenn man es genau nimmt: 24-Stunden-Betreuung meint eine umfassende Begleitung der zu betreuenden Personen im Alltag. Das kann die stete Begleitung zu diversen Arztbesuchen oder anderen Vorhaben sein, die Unterstützung bei der Körperhygiene oder die Organisation des Haushaltes. Im Grunde sind dies also Aufgaben, die auch jemand erfüllen könnte, der nicht professionell pflegend tätig ist. Anders ist das bei 24-Stunden-Pflege. Hier stellt (idealer Weise) eine professionelle Pflegekraft die Versorgung der jeweiligen Person sicher. Dazu gehören z. B. das Geben von Insulinspritzen, das Blutdruckmessen etc. 

Merke: Während auch Verwandte, andere nahestehende Personen oder eben bezahlte Betreuungspersonen grundpflegerische Tätigkeiten übernehmen können, ist die sogenannte „medizinische Behandlungspflege“ professionellen (examinierten) Pflegekräften vorbehalten. 



Modalitäten der 24-Stunden-Pflege

Im Rahmen der legalen Möglichkeiten wird eine 24-Stunden-Pflegekraft in keinem Fall günstiger sein, als ein preiswertes Pflegeheim. Wenn aber der Betroffene einen Umzug in ein Heim kategorisch ablehnt, ist es natürlich eine gute Option, Pflege rund-um-die-Uhr zu Hause sicherzustellen. Für andere ist es wiederum undenkbar, dass eine „fremde“ Person gemeinsam mit ihnen im Haushalt lebt. Wenn die Betreuung lückenlos garantiert werden soll, dann sind überdies mindestens zwei Pflegekräfte notwendig, die sich abwechseln und in der Regel jeweils drei bis vier Wochen die Pflege übernehmen. Die Erfahrung zeigt auch, dass es selten auf Anhieb passt. Stellen Sie sich also darauf ein, dass Sie mindestens ein- bis zweimal mit der beauftragten Pflegeperson unzufrieden sein werden, bevor die „Chemie“ schließlich stimmt.


Was ist bei dieser Pflegeform zu beachten?

Trotz aller Unterstützung durch professionelle und vertrauensvolle Agenturen: Wer eine ausländische Pflegekraft für eine 24-Stunden-Betreuung für seine Angehörigen in Anspruch nimmt, sollte in der Lage sein, so etwas wie die „Arbeitgeberrolle“ zu übernehmen. Notwendig sind: Anweisungen für den Tagesablauf, regelmäßige „Kontrollbesuche“ (insbesondere am Anfang), Feed-Back-Gespräche, ebenso die klare Äußerung konstruktiver Kritik und ggf. die Kontaktaufnahme zur Vermittlungsagentur. Nicht zuletzt muss die Organisation von Behördlichem und medizinischer Versorgung von jemandem übernommen werden.

All diese Aufgaben entfallen in einem Pflegeheim größtenteils. Wenn also keine engen Verwandten in Reichweite des Pflegebedürftigen leben und auch sonst keine Vertrauensperson vor Ort ist, der diese Aufgaben zugemutet werden können, dann ist die Übertragung der Betreuung und Pflege an eine ausländische Pflegekraft nicht ratsam. Sie erhalten aus der Pflegeversicherung überdies nur den Satz für die private Pflegeperson, das sogenannte Pflegegeld und müssen zusätzlich möglicherweise noch einen ambulanten Dienst für die Behandlungspflege organisieren, wenn ärztliche Verordnungen auszuführen sind.

 

24-Stunden-Pflege durch internationale Pflegekräfte -
Die Deutsche Welle informiert:

(Stand: 11.09.2013)


Nochmal kurz und knapp - Was gehört zur 24-Stunden-Pflege?

  • Grundpflege
  • Individuelle Betreuung
  • Aktivierende Pflege
  • Hauswirtschaft
  • Rufbereitschaft, rund um die Uhr 

 

Infobox: Was ist eigentlich "aktivierende Pflege"?

Sicherlich haben Sie die Formulierung "aktivierende Pflege" schon öfter gelesen, doch was ist damit überhaupt gemeint? Aktivierende Pflege meint ein bestimmtes Vorgehen während der alltäglichen Pflege, bei dem die Einbeziehung der zu pflegenden Person im Fokus steht. Ob Köperhygiene, ob Essen oder ob Freizeitgestaltung: Es gibt eigentlich fast immer noch etwas, das die betreute Person selbst tun kann. Im hektischen Pflege-Alltag geht das oft unter, da eine Einbeziehung Geduld und Zeit braucht. - Beides sind Ressourcen, die im Pflegealltag in der Regel knapp sind. Bei der aktivierenden Pflege wird zum Mitmachen, zum Mitdenken und zum Mitentscheiden angeregt. All das ist sehr wichtig, um der zu pflegenden Person zu zeigen, dass sie noch immer die Zügel in der Hand hat und nicht übergangen wird. 


24-Stunden-Pflege = Der zu Pflegende gibt den Takt vor

In klassischen Pflegeheimen ist der Alltag geprägt von einem straffen Takt. Viele Personen gilt es zu versorgen und zu beschäftigen. Ehe man sich versieht, ist der Tag schon wieder rum. Auf der Strecke bleibt dann oft das Individuum mit all seinen persönlichen Belangen und Wünschen, die über das Pauschal-Paket hinaus gehen. Da die Aufmerksamkeit bei der häuslichen 24-Stunden-Pflege ganz der Einzelperson gewidmet ist, entsteht diese Problematik gar nicht erst. Hier bleibt durch die 1:1 (oder zeitweise gar 2:1 Betreuung) viel Raum für die persönliche Note. Die jeweils zu pflegende Person kann den Takt angeben, sie ist der klare Mittelpunkt in diesem Pflege-System. Wann gibt es Mittag, wann steht einem der Sinn nach etwas Bewegung? Im Gegensatz zum Pflegeheim gibt es hierfür keine fest vorgegebenen Zeiten, wenn Sie zu Hause von einer persönlichen Fachkraft gepflegt werden. Sicherlich ist auch in den eigenen vier Wänden ein gewisser Rhythmus praktisch, aber diesen erarbeiten Sie mit Ihrem Pflege-Partner, ganz nach eigenem Belieben.


24-Stunden-Pflege = Keine Umgewöhnung an neue Umgebungen nötig

Vor allem im hohen Alter nochmal umzuziehen, das ist nicht ganz ohne. Oft werden die guten nachbarschaftlichen Beziehungen gekappt, oder der geliebte Garten hinter sich gelassen. Alt bekannte Wege und Ecken werden eingetauscht gegen neues Terrain, neue Gesichter, neue Rhythmen. Was in jungen Jahren noch nach Spaß und Abenteuer klingt, kann mit 70, 80, 90 Jahren eine ziemliche Zumutung sein. Wenn eine pflegebedürftige Person 24-Stunden-Pflege durch eine persönliche Fachkraft in Anspruch nimmt, anstatt in ein Pflegeheim zu ziehen, können diese Unannehmlichkeiten umgangen werden. Einzig auf die neue Person im eigenen Leben gilt es sich dann noch einzustellen.
 

Pflegekräfte aus dem Ausland: Gemeinsam gegen den deutschen Fachkräftemangel 

Laut Statistischem Bundesamt und Bundesinstitut für Berufsbildung (2010) wird es bis 2025 einen zusätzlichen Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften geben: Je nach Szenario werden hier 135.000 – 214.000 sogenannte „Pflegevollkräfte“ benötigt, also Vollzeit-Angestellte. Bei der Suche nach Gesundheits- und Krankenpflegekräften könne der Blick ins Ausland neue Möglichkeiten eröffnen, schreibt die Bundesagentur für Arbeit.

Deutschland ist ein attraktives Land für Arbeitnehmer aus dem Ausland, weshalb es sowohl motivierte und gut qualifizierte Pflegefachkräfte häufig in die Bundesrepublik zieht. Jobs in der Pflege nehmen Sie hier keinem weg: „Im Mai 2014 hatte die Bundesagentur für Arbeit bei den Gesundheits- und Krankenpflegern 22 Prozent mehr offene Stellen als arbeitslos gemeldete Bewerber registriert.“, so die Bundesagentur. Es ist also noch reichlich Platz nach oben und qualifiziertes Personal wird händeringend gesucht. 

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) hilft deutschen Arbeitgebern dabei, genau diese zu finden. Da internationale Pflegekräfte üblicherweise über einen Bachelor-Abschluss verfügen, wird dabei nicht direkt nach „examinierten Altenpflegern“ gesucht. Durch ein Anerkennungsverfahren kann diese formale Lücke aber relativ unkompliziert gemeistert werden. Die ZAV kann kontaktiert werden über den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur. Alles weitere erfahren Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsagentur und auf denen der ZAV. So klärt man Sie dort  z. B. über alle Details auf bezüglich der fachlichen Voraussetzungen und der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses. 



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