Gerontopsychiatrische Pflege

 

Allgemeines

Eine Besonderheit sind Pflegeheime mit einem Versorgungsvertrag für „gerontopsychiatrische Pflege“. Hier wird mit den Kostenträgern ein höherer Personalschlüssel und eine besondere Konzeption für eine Station oder eine ganze Einrichtung verhandelt, in der ausschließlich Personen mit Demenz  untergebracht werden. Typischerweise sind dies „beschützende“ Stationen, in die nur Personen mit einem „Unterbringungsbeschluss“ eingewiesen werden können. „Beschützend“ meint „geschlossen“ (Stichwort: „geschlossene Psychiatrie“). Wir sprechen also von Freiheitsentzug, daher ist ein richterlicher Beschluss unumgänglich.

Ein solcher Beschluss ist möglich oder nötig, wenn eine Person mit Demenz sich selbst oder andere durch ihr Verhalten gefährdet. Aufgrund der Diagnose eines Psychiaters wird beim Amtsgericht ein Antrag gestellt. Dies sollten Sie auch nur mit Unterstützung von Beratungsstellen bzw. der aufnehmenden Einrichtung angehen, wenn es für Ihren Angehörigen notwendig sein sollte. 

Geschlossen versus offen

Es gibt heutzutage auch Häuser, die komplett auf gerontopsychiatrische Pflege spezialisiert sind und offene Stationen bzw. Wohnbereiche anbieten. Um dort aufgenommen zu werden, reicht eine einfache Diagnose des Hausarztes, der bestätigt, dass eine demenzielle Veränderung vorliegt. Wenn Sie einen Pflegeplatz für einen Angehörigen suchen, dessen Demenz keine Anzeichen von Weglaufgefährdung (die Pflegekräfte sprechen auch von „Weglauftendenz“), Aggression oder Selbst- und Fremdgefährdung zeigt, muss es nicht unbedingt eine spezialisierte Einrichtung sein. Der Anteil an Bewohnern (auch in nicht-spezialisierten Pflegeeinrichtungen) mit einer demenziellen Veränderung steigt stetig. Aktuell sind es ca. 60 % oder mehr - und das flechendeckend, weshalb auch allgemeine Pflegeeinrichtungen ohne Schwerpunkt "gerüstet" sein müssen.

Gut zu wissen

Übrigens: Die Unterbringung in „beschützenden Stationen“ ist stets vorübergehend. Meist wird der Beschluss aufgehoben, wenn die Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass der Betroffene sich aufgrund von Immobilität nicht mehr gefährden oder weglaufen kann. Wenn Sie möchten, dass Ihr Angehöriger freiwillig auf der beschützenden Station verbleibt, weil er sich dort gut eingelebt hat, können Sie dies beantragen. Die Pflegeheime reagieren, je nach Belegungssituation, unterschiedlich. Wenn ein großer Andrang auf die beschützenden Plätze herrscht, wird man Sie davon zu überzeugen wissen, dass die Pflege auf den „Normalstationen“ besser geeignet ist. Auch konzeptionell versuchen manche Einrichtungen die Bewohner in den jeweiligen Wohnbereichen möglichst so zu gruppieren, dass sie ähnliche Bedürfnisse und Möglichkeiten haben und die Betreuungsangebote so zielgenauer auf sie abgestimmt werden können.

 


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Personalschlüssel

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