Übersicht: Erstattungen für Pflege
Allgemeines
Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde festgelegt, bei welchem Unterstützungsbedarf, welche Pflegestufe gewährt wird. Gleichzeitig wurden Erstattungssätze für die jeweiligen Stufen definiert. Seither wurden die Erstattungssätze einige Male angepasst, allerdings bei weitem nicht im gleichen Maße wie die tatsächlichen Pflegekosten gestiegen sind. Experten fordern daher seit Jahren eine „Dynamisierung“ der Leistungen aus der Pflegeversicherung etwa wie in der Rentenversicherung. Die Forderungen zeigen erste Erfolge:
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 (gegenüber dem Jahre 2014) um 4 Prozent gestiegen. Leistungen, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt wurden, stiegen um 2,67 Prozent.
Laut §30 SGB XI ("Dynamisierung, Verordnungsermächtigung") hat die Bundesregierung alle drei Jahre, erneut also im Jahre 2017, die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung zu prüfen. Als ein Orientierungswert für die Anpassungsnotwendigkeit dient hier die kumulierte Preisentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren [...]. - Ende 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Pflegestärkungsgesetz II auf den Weg gebracht. Dieses gilt nun seit Januar 2016, wirkt allerdings erst ab 2017. Diese Zeit soll genutz werden, um die Umstellung von Pflegestufen zu Pflegegraden vorzubereiten. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Leistungen je Pflegestufe sowie einen Vorausblick auf die künftigen Leistungen je Pflegegrad.
Die aktuellen Leistungen, geordnet nach Pflegestufen
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 | 123 |
1 | 244 |
1 (mit Demenz*) | 316 |
2 | 458 |
2 (mit Demenz*) | 545 |
3 | 728 |
3 (mit Demenz*) | 728 |
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld mit Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Diese werden untenstehend ebenfalls aufgeschlüsselt.
Stufe der Pflegebedürftigkeit | monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 | bis zu 231 |
1 | bis zu 468 |
1 (mit Demenz*) | bis zu 689 |
2 | bis zu 1.144 |
2 (mit Demenz*) | bis zu 1.298 |
3 | bis zu 1.612 |
3 (mit Demenz*) | bis zu 1.612 |
Härtefall | bis zu 1.995 |
Härtefall (mit Demenz*) | bis zu 1.995 |
Diese Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Sie sind mit dem Pflegegeld kombinierbar.
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 40 |
1, 2 oder 3 | bis zu 40 |
Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ werden hier Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Jährliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen) |
1, 2 oder 3 | bis zu 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen) |
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Monatlche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 231 |
1 | bis zu 468 |
1 | bis zu 689 |
2 | bis zu 1.144 |
2 (mit Demenz*) | bis zu 1.298 |
3 | bis zu 1.612 |
3 (mit Demenz*) | bis zu 1.612 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Jährliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen) |
1, 2 oder 3 | 1.612 (für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu vier Wochen) |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 205 |
1, 2 oder 3 | bis zu 205 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Leistungen seit 2015 pro Maßnahme (EUR) |
0 (mit Demenz*) | bis zu 4.000 (bis zu 16.000, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
1,2 oder 3 | bis zu 4.000 (bis zu 16.000, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
0 (mit Demenz*) | 0 |
1 | 1.064 |
1 (mit Demenz*) | 1.064 |
2 | 1.330 |
2 (mit Demenz*) | 1.330 |
3 | 1.612 |
3 (mit Demenz*) | 1.612 |
Härtefall | 1.995 |
Härtefall (mit Demenz*) | 1.995 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
1-3 | 266 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit | Monatliche Leistungen seit 2015 (EUR) |
1, 2 oder 3 (ohne erheblich eingeschränkte |
104 |
0, 1, 2 oder 3 (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter |
104 |
0, 1, 2 oder 3 (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter |
208
|
*Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - dies sind vor allem Personen mit Demenz.
(Quelle1 und Quelle 2 für alle Werte der Tabellen 2015/16)
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Wie geht es 2017 weiter?
Die neuen Pflegegrade - Hauptleistungsbeträge ab 2017
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Geldleistung ambulant | - | 316 Euro/ Monat | 545 Euro/ Monat | 728 Euro/ Monat | 901 Euro/ Monat |
Sachleistung ambulant | - | 689 Euro/ Monat | 1298 Euro/ Monat | 1612 Euro/ Monat | 1995 Euro/ Monat |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) | 125 Euro/ Monat | 125 Euro/ Monat | 125 Euro/ Monat | 125 Euro/ Monat | 125 Euro/ Monat |
Leistungsbetrag stationär | 125 Euro/ Monat | 770 Euro/ Monat | 1262 Euro/ Monat | 1775 Euro/ Monat | 2005 Euro/ Monat |
bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil | - | 580 Euro/ Monat | 580 Euro/ Monat | 580 Euro/ Monat | 580 Euro/ Monat |
(Quelle 1 und Quelle 2)
Erläuterungen:
"Geldleistung ambulant" meint das Pflegegeld, das monatlich vom Staat zur Verfüfung gestellt wird,
wenn zu Hause gepflegt wird. Diese Pflege kann entweder von einem Angehörigen oder einer anderen Pflegeperson geleistet werden.
Wie sich aus der Tabelle ergibt, entfällt dieses Pflegegeld für Personen mit Pflegegrad 1 (PG1). Dennoch besteht auch bei PG1
Anspruch auf 1 Beratungsbesuch des Pflegedienstes und zwar alle halbe Jahre.
Der "Entlastungsbetrag ambulant" soll die zusätzlichen Betreuungsleistungen decken.
Diese zusätzlichen 125 Euro können für alle Sachleistungen des ambulanten Pflegedienstes genutzt werden.
Ausgenommen ist hierbei jedoch die Körperpflege durch den ambulanten Dienst. (Letzteres gilt allerdings nicht für
Personen mit Pflegegrad 1. Hier darf der Entlastungsbetrag auch für die Körperpflege durch einen ambulanten Dienst
verwendet werden.)
"Bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil" bezieht sich auf die stationäre Pflege (also Pflegeheime etc.)
und meint, dass die selbst zu zahlenden Beiträge für die Pflege auch dann gleich bleiben, wenn die pflegebedürftige Person
in eine höhere Pflegestufe (bzw. neu: in einen höheren Pflegegrad) kommt. Das bedeutet, dass alle Pflegebedürftigen
der Pflegegrade 2-5 in einer stationären Pflegeeinrichtung den gleichen pflegebedingten Eigenanteil zahlen. Allerdings kann
sich dieser von Heim zu Heim unterscheiden, bundesdurchschnittlich wird er bei 580 Euro liegen. Beachten Sie:
Ausgenommen von dem Eigenanteil sind noch Kosten für die Verpflegung, Unterkunft und Investitionen des Hauses,
welche sich ebenfalls je nach Pflegeeinrichtung unterscheiden.
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