Versicherungsleistungen bei demenzieller Erkrankung

 

Allgemeines

Schon bald nach Einführung der Pflegeversicherung ist eine Diskussion darüber entbrannt, dass die festgelegte Definition der „Pflegebedürftigkeit“ demenzielle Erkrankungen so gut wie nicht berücksichtigt. So kann ein Demenzkranker, wenn man ihn erinnert, bis zu einem späten Krankheitsstadium z. B. seine Haare selbst kämmen oder sich selbst unter Anleitung ankleiden. Gleichwohl darf er im Extremfall keine Sekunde aus den Augen gelassen werden. Da für die Gewährung einer Pflegestufe aber ein Mindestumfang an Grundpflege vorliegen muss, den der Pflegebedürftige nicht mehr eigenständig ausführen kann, führte das zu großen Ungerechtigkeiten aus Sicht der Betroffenen.

Inzwischen wurden einige Aspekte nachgebessert, beispielsweise wurde die Formulierung „eingeschränkte Alltagskompetenz“ eingeführt und mit entsprechenden finanziellen Verbesserungen untermauert. So erhalten seit Anfang 2013 auch Menschen, die körperlich wenig beeinträchtigt sind, die Pflegestufe „0“ und Leistungen aus der Pflegekasse. Hinter dem Begriff steht, dass ein erwachsener Mensch nicht in der Lage ist, seiner Kultur entsprechende alltägliche Verrichtungen und Abläufe eigenständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Die Einschränkung der Alltagskompetenz kann auch Menschen mit Depressionen oder seelischen Erkrankungen betreffen. Die Angehörigen müssen diese Menschen verstärkt beaufsichtigen und betreuen, soweit dies möglich ist.

Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) hat für die Feststellung dieses Hilfebedarfs ein „Assessment“ entwickelt, in dem die unten aufgeführten Kriterien geprüft werden und eine Mindestanzahl davon zutreffen muss.


Erheblich Eingeschränkte Alltagskompetenz (EEA) bei Demenz -

Die Kriterien

1. Betroffene Person verlässt Wohnung unkontrolliert
2. Gefährdende Situationen werden verursacht oder nicht erkannt
3. Gegenstände werden unsachgemäß genutzt
4. Unangemessenes aggressives Verhalten
5. Unangemessenes Verhalten
6. Keine Wahrnehmung der eigenen Bedürfnisse
7. Fehlende Zusammenarbeit bei pflegerischen Maßnahmen
8. Neuronale Schädigungen
9. Tag-Nacht-Störungen
10. Fehlende Planung und Strukturierung des eigenen Tages
11. Alltagssituationen werden falsch wahrgenommen
12. Übersteigerte Psyche
13. Ständige Depressionen

(Kriterien des MDK, hinsichtlich der EEA nach §45a SGB XI

 

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