Best Practice in der Pflege: Mitarbeiterpflege & Tarifverträge

Nur rund ein Fünftel, also 20%, der Beschäftigten in der Pflege könne sich aufgrund der schwierigen Arbeitsbedingungen vorstellen, bis zur Rente so weiter zu arbeiten. 78 Prozent der Altenpfleger und 71 Prozent der Krankenpfleger sehen sich laut einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unter anderem nicht leistungsgerecht entlohnt. – Das hielt die Frankfurter Rundschau (FR) am 08.09.2018 in Ihrem Beitrag über Ver.di’s Forderung nach einem einheitlichen Tarifvertrages für die Pflegebranche fest.

Es gelte also die Bedingungen der Pflege-Branche schnellstmöglich und umfassend zu verbessern. Denn die Belastung treibe Pflegende in die Selbstausbeutung und schrecke Berufseinsteiger noch dazu ab, in diesem Job überhaupt erst Fuß zu fassen, betont DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im FR-Beitrag.

Einer der Wege zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt laut der Gewerkschaften und vieler Betroffener über einheitliche Tarifverträge. Auf diese Weise soll für flächendeckend faire Vergütungen gesorgt werden, unabhängig davon für welche Einrichtung/ für welchen Service die Pflegekraft aktiv ist. Einheitliche Tarifverträge hätten zudem auch den positiven Nebeneffekt, dass der „Abwerbe-Wahn“ zwischen den Häusern ein Ende fände.

Es gibt in der Pflege bereits Tarifverträge, ABER...

In der Pflegebranche greifen zum Teil die Tarifverträge TVöD-B sowie TVöD-BT-K. Der TVöD-B ist ein Tarifvertrag für Pflege- und Betreuungseinrichtungen und der TVöD-BT-K ist ein Tarifvertrag für Krankenhäuser. – Allerdings wehren sich vor allem die privaten sowie die freigemeinnützigen Träger, gegen eine gemeinsame Tarifkommission. (Freigemeinnützige Träger sind z. B. AWO, DRK und  Caritas.)

Viele stellen sich die Frage, warum es in der Pflege so schwierig ist, flächendeckende Tarife zum Standard zu machen. - Das Problem ist vor allem struktureller Natur. Hier wollen wir aus einem Artikel der Zeit (16.10.2018) zitieren:

„Die Altenpflege ist mit mehr als 13.600 stationären Einrichtungen und noch mal so vielen ambulanten Diensten regelrecht zerklüftet. In der Branche konkurrieren öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Arbeitgeber, kleine private Firmen, börsennotierte Konzerne und solche, hinter denen Hedgefonds stehen, miteinander. Die einen arbeiten gewinnorientiert, die anderen orientieren sich am Gemeinwohl, wieder andere sollen die öffentliche Daseinsvorsorge sicherstellen. Nach Tarifvertrag zahlen in der Regel nur die kommunalen und freigemeinnützigen Arbeitgeber. Die Tarifverträge der freigemeinnützigen liegen aber unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes, der bei den kommunalen Trägern gilt. Für die Kirchen gelten wegen ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene kirchliche Tarifverträge. Viele private Unternehmen zahlen nur den Mindestlohn oder die Beschäftigten müssen frei verhandeln.“

Hier erschließt sich Ihnen also der Kern des Problems. Hinzu kommt, dass es keinen Arbeitgeberverband in der Pflege gibt, der wirklich alle Träger vertritt. Es gibt lediglich den Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) sowie den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Ersterer vereint die umsatzstärksten Anbieter und letztgenannter nur die privaten Träger.

Und genau hier will Ver.di ansetzen. So hat die Dienstleistungsgewerkschaft nun eine  Tarifkommission Altenpflege gegründet, welcher Beschäftigte kommunaler, privater und freigemeinnütziger Einrichtungen angehören sollen. Wir blicken also mit Spannung auf die weiteren Entwicklungen.

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Was meinen Sie? Würden einheitliche Tarifverträge zu sehr in das Wirtschaften der Einrichtungen eingreifen oder geht das aus Ihrer Sicht absolut klar? Sollten Pflegeeinrichtungen überhaupt wirtschaftliche Profitziele verfolgen dürfen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen via eMail an hallo@werpflegtwie.de oder gerne auch via Privatnachricht auf Facebook.

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